Allgemeine Berichte | 14.01.2022

Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ an

Beratungsstellen für Flutopfer: Auch Menschen ohne Internet müssen erreicht werden

Schwere Zerstörungen im Rhein-Sieg-Kreis. Foto: Archiv/JOST

Rhein-Sieg-Kreis. Betroffene der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 können sich seit dem vergangenen September bei der Antragstellung für Fördergelder des Landes zum Wiederaufbau helfen lassen. Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ an – besonders für die Menschen, die über kein Internet verfügen oder insgesamt Unterstützung bei der Antragstellung benötigen.

„Uns erreichen immer wieder Hinweise, dass vielen Betroffenen das Beratungsangebot des Rhein-Sieg-Kreises nicht bekannt ist.“, sagt Ulla Thiel, Leiterin der Stabsstelle „Wiederaufbau“ des Rhein-Sieg-Kreises. „Auch sei oftmals nicht bekannt, wer antragsberechtigt ist. So kann z.B. jeder Mieter Anträge auf Ersatz des von der Flut beschädigten Hausrates stellen. Sie sind versichert, aber Ihre Versicherung übernimmt nicht den vollen Schaden? Kommen Sie zu uns!“

Damit möglichst viele Menschen erreicht werden, appelliert der Rhein-Sieg-Kreis an Nachbarn, Bekannte und Angehörige: „Wenn Sie vom Hochwasser Betroffene kennen, die noch nicht wissen, dass es unsere Beratungsstellen gibt, geben Sie die Informationen bitte weiter“, so Ulla Thiel.

Hier die Beratungsstellen:

Meckenheim:

Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Meckenheim, Kalkofenstraße 2 für Alfter, Bornheim, Meckenheim und Wachtberg

Rheinbach:

Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 für Rheinbach

Siegburg:

Kreisverwaltung, Mühlenstraße 51, 5. Etage, Raum 5.22 für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis

Swisttal:

Dorfhaus Ludendorf, Ollheimer Straße 10, links neben der katholischen Pfarrkirche, für Swisttal

Von montags bis freitags stehen die Mitarbeitenden den Antragstellenden in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung, mehr als 1.600 Beratungen wurden bislang durchgeführt und die entsprechenden Anträge an die Bewilligungsbehörde der Bezirksregierung Köln weitergeleitet.

Ganz wichtig: Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine können entweder online über www.rhein-sieg-kreis.de/termin-beratung oder telefonisch unter 02241 13-2200 vereinbart werden. Die Telefon-Hotline ist von montags bis donnerstags, zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, freitags zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr besetzt.

Informationen zu den Wiederaufbauhilfen unter: rhein-sieg-kreis.de/wiederaufbauhilfe.

Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreises

Schwere Zerstörungen im Rhein-Sieg-Kreis. Foto: Archiv/JOST

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