Allgemeine Berichte | 20.10.2025

Corona-Auffrischungsimpfungen im Gesundheitsamt

Am 28. November in Montabaur nach Terminvereinbarung

Westerwaldkreis. Das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises bietet für Bürgerinnen und Bürger am Freitag, 28. November, Auffrischungsimpfungen gegen SARS-CoV-2 an.

Zum Zeitpunkt der Impfung sollte die letzte Infektion mit Corona oder die letzte Impfung dagegen mindestens zwölf Monate her sein. Zur Anwendung kommt der „JN.1, KP.2 und LP.8.1 adaptierte mRNA-Impfstoff“ von Pfizer/Biontech (Comirnaty)

Die Impfungen erfolgen im Gesundheitsamt – Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1 in Montabaur (bitte den Eingang zum Gesundheitsamt nutzen – barrierefrei ist der Zugang über den Haupteingang möglich). Mitzubringen ist der Impfpass.

Für den Termin sollte mindestens eine Dauer von 30 Minuten eingeplant werden. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, entweder telefonisch unter 02602 124-567 oder per E-Mail an gesundheitsamt@westerwaldkreis.de.

Die Impfungen erfolgen nach den STIKO-Empfehlungen, es können sich folgende Personen impfen lassen:

•Alle Personen ab 60 Jahren,

•Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung*,

•Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,

•Personal in Gesundheitseinrichtungen mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt.

Zu den vorgenannten Grundkrankheiten gehören:

•chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD),

•chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen,

•Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen,

•Adipositas,

•ZNS-Erkrankungen, wie zum Beispiel chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen,

•Trisomie 21

•angeborene oder erworbene Immundefizienz (zum Beispiel HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, z. B. nach Organtransplantation),

•aktive neoplastische Krankheiten (Krebs).

Pressemitteilung des Westerwaldkreises

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