Allgemeine Berichte | 23.09.2021, 13:20 Uhr

Kostenlose Beratung vor Ort

Dorferneuerungsbeauftragte im Flutgebiet unterwegs

Erneute Förderung bereits unterstützter Maßnahmen möglich

Förderungen im Rahmen der privaten Dorferneuerung sind in der Regel für Gebäude, die vor 1935 erbaut wurden, möglich. Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Durch die Flutkatastrophe Mitte Juli sind in den Dörfern an der Ahr auch zahlreiche charakteristische und ortsbildprägende Gebäude in Mitleidenschaft gezogen worden. Um ihre Eigentümer beim Wiederaufbau und bei der Sanierung zu unterstützen, sind die Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Beratung über regionale Baukultur im Flutgebiet unterwegs. Denn insbesondere für den Wiederaufbau, die touristische Attraktivität und den besonderen Charme der Ahrregion ist die regionale Baukultur von besonderer Bedeutung.

Förderungen im Rahmen der privaten Dorferneuerung sind in der Regel für Gebäude, die vor 1935 erbaut wurden, möglich. Neben gestalterischen Maßnahmen können auch sämtliche andere Gewerke mitgefördert werden. Für die Betroffenen der Flutkatastrophe ist hierfür ein vereinfachtes Antragsverfahren eingerichtet worden. Auch für Gebäude, die in der Vergangenheit bereits durch die Dorferneuerung gefördert wurden und sich im Flutgebiet befinden, können erneut Förderungen beantragt werden.

Wichtig ist, dass zur Abstimmung gestalterischer Maßnahmen, zu denen insbesondere die Fenster und Fassadengestaltung gehören, ein Ortstermin mit den Dorferneuerungsbeauftragten stattfindet. Bei diesen Ortsterminen können auch die Antragsunterlagen gemeinsam ausgefüllt werden. Die Beratung durch die Dorferneuerungsbeauftragten ist unverbindlich und kostenlos.

Um auch zukünftig modernes Wohnen in alten Gebäuden zu ermöglichen, ist es wichtig, dass auch nach der Flutkatastrophe ortsbildprägende Gebäude erhalten bleiben. Die Förderung im Rahmen der privaten Dorferneuerung kann hierfür einen entscheidenden Beitrag leisten.

Weitere Informationen und Terminvereinbarung mit den Dorferneuerungsbeauftragten unter Telefon 02641/975-291, Angelika Petrat, Dipl.-Ing. Architektin, Angelika.Petrat@kreis-ahrweiler.de oder Telefon 02641/975-310, Christoph Münch, Christoph Münch@kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

Förderungen im Rahmen der privaten Dorferneuerung sind in der Regel für Gebäude, die vor 1935 erbaut wurden, möglich. Foto: ROB

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