Allgemeine Berichte | 29.03.2023, 11:07 Uhr

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz

Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2022

Versand ab Ende März 2023 gestartet

Rheinland-Pfalz. Die ersten Steuerbescheide von Bürgerinnen und Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung abgegeben haben, treffen frühestens Ende März/Anfang April ein.

Grund: Die gesetzlichen Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln.

Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel erst frühestens ab Mitte März zur Verfügung.

Auszahlung Energiepreispauschale

Gleiches gilt für die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen die EPP nicht mit dem Arbeitslohn ausgezahlt wurde. Diese erhalten die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Eine Auszahlung bzw. Anrechnung auf die zu zahlende Einkommensteuer wird daher ebenfalls erst frühesten ab Mitte März 2023 erfolgen können.

Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Informationen zum Bearbeitungsstand finden sich auf den Internetseiten des jeweiligen Finanzamtes unter „Bearbeitungsstand“.

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – „Mein ELSTER“

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies ist kostenlos über „Mein ELSTER“ oder Software aus dem Handel möglich.

Vorteile sind unter anderen:

• Die Daten sind direkt im Finanzamt verfügbar und können somit schneller bearbeitet werden,

• mit Hilfe des Bescheinigungsabrufs können dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten in die Steuererklärung übernommen werden. Diese Belege stehen spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Frist vollständig zur Verfügung,

• aus der Erklärung des Vorjahres können Daten übernommen werden, so dass eine vorausgefüllte Steuererklärung vorliegt.

• Neu: Per App „Mein ELSTER+“ können Belege per Smartphone fotografiert und hochgeladen und für die Steuererklärung relevante Daten übernommen werden.

Um ELSTER nutzen zu können, ist lediglich ein Benutzerkonto unter www.elster.de anzulegen. Hilfe hierzu bietet eine Klickanleitung auf den Internetseiten der Finanzämter und unter: www.fin-rlp.de/elster (FAQs: Klickanleitung zur Registrierung)

Pressemitteilung

Landesamt für Steuern

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