Allgemeine Berichte | 18.07.2019

Gemeinsame Pressekonferenz der RKK und AKK

Endgültige Entscheidung zu Zulassungsbedingungen für Brauchtumszüge gefallen

Ein glücklicher Tag für viele Vereine und auch die RKK und AKK. Die bundesgesetzlicheRegelung von 1989 bleibt bestehen. V.li. Gerd Walter Adler (Geschäftsführer RKK), Hans Mayer (Präsident Geschäftsführer RKK) und Olav Kullak (Zugmarschall AKK). Fotos: Udo Stanzlawski

Koblenz. „Es ist ein glücklicher Tag für viele Vereine, dass wir nun eine Regelung haben, dass die Rosenmontagsumzüge hier in Koblenz aber auch in Rheinland-Pfalz wie gewohnt stattfinden können“, eröffnete Hans Mayer, Präsident der Rheinischen Karnevals-Korporation (RKK) die Pressekonferenz in den Räumlichkeiten der RKK Deutschland in Koblenz. In der abgelaufenen Karnevalssession gab es eine Ausnahmeregelung des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zum Thema Zulassungsbedingungen für Brauchtumsumzüge. Im Oktober 2018 erging ein Erlass an die RKK und die AKK, dass eine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge erforderlich ist, um am Rosenmontagszug teilnehmen zu können. Dies führte natürlich zu einer regen Diskussion in den Verbänden und auch den Vereinen.

Nach einem ersten Treffen im November 2018 zwischen dem AKK Zugmarschall, Olav Kullak und des Ministerial-Referates Verkehrssicherheit kam es jetzt im Mai 2019 zu einem weiteren Treffen. Hierbei war der anschließende Austausch zu Lösungsansätzen aus der Misere, dass die ehrenamtlichen Brauchtumspfleger vermehrt den Bau von Wagen zu diesen Umzügen einstellen würden, da sie die Bedingungen nicht erfüllen können sehr sachlich und zielorientiert. Auch die Mitarbeiter in der Verkehrsabteilung des Ministeriums waren jederzeit bemüht, die Ehrenamtler auch im Sinne der Landesregierung zu unterstützen.

In dem gemeinsamen Gespräch stellte man dann fest, dass die bundesgesetzlichen Regelungen, die zur Rede standen, bereits seit 1989 unverändert gültig sind, also von einer Verschlimmerung nicht zu sprechen sei. Ebenso einvernehmlich kam man zu dem Schluss, keine Rheinland-Pfälzische Einzelregelung ins Leben rufen zu können, da dies eine bundesgesetzliche Regelung ist. Das Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums über Brauchtumsumzüge ist, unter anderem bedingt durch die Interventionen der Arbeitsgemeinschaft Koblenzer Karneval (AKK) im letzten Jahr, zurzeit in der Überarbeitung bzw. wird auf den aktuellen Stand gebracht. Eine Veröffentlichung ist nicht vor Oktober zu erwarten und Veränderungen zu der jetzt getroffenen Regelung sind nicht abzusehen.

Es bleibt bei der lange gelebten Regelung

Nach durchgeführten Abstimmungen konnte schließlich nachfolgendes festgestellt werden: 1. Fahrzeuge, die künftig NEU (auch Eigentümerwechsel) für Brauchtumsumzüge eingesetzt werden sollen, müssen in vollem Umfang den Regelungen des Merkblattes für Brauchtumsumzüge entsprechen. 2. Fahrzeuge, die bereits im Einsatz sind, die über eine Anmeldung verfügen bzw. für die Originalpapiere (Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegen, somit den Vorschriften entsprechen, sind somit von der Problematik ausgenommen. Fahrzeuge, die bereits im Einsatz sind, für die keine Papiere vorliegen, deren Typenschild jedoch noch erhalten ist, können über den Hersteller oder wenn dieser nicht mehr existiert über das Kraftfahrtbundesamt die Betriebserlaubnis ersatzbeschafft werden und fallen ebenso nicht unter die Problematik. Alle anderen Fahrzeuge, für die keine Betriebserlaubnis mehr aufzufinden ist oder nie bestand, weil sie in der Landwirtschaft eingesetzt oder gar selbst gebaut sind, können auch künftig gemäß einer vom AKK-Zugmarschall vorgetragenen Lösung, über ein Gutachten mit einer Einzelgenehmigung ausschließlich für Brauchtumsumzüge, an diesen unter Einhaltung der Auflagen aus dem jeweiligen Gutachten teilnehmen. Hierbei ist jeweils das eigentliche Fahrgestell gemeint, eine Begutachtung des jeweiligen Aufbaus muss ebenso durchgeführt werden. Somit bleibt festzuhalten, dass es bei der lange gelebten Regelung bleibt, wonach alle Fahrzeuge an den Brauchtumsumzügen teilnehmen dürfen die sicher sind und dies von einem amtlichen Sachverständigen bescheinigt bekommen haben. Eine klare und endgültige Regelung, über die man bei der Pressekonferenz sehr froh war. Immerhin wären etwa 60 Prozent der Motivwagen betroffen gewesen und hätten in der kommenden Karnevalssession an Rosenmontagszügen nicht mehr teilnehmen dürfen. „Sicherheit, das war für uns immer klar, steht an erster Stelle. Wir wollen keine Kompromisse aus Sicherheit haben, wir wollen eine faire Lösung haben und wir wollen auch nicht verquickt werden mit dem kommerziellen Bereich, mit Planwagentouren die in den Weinbergen stattfinden, wo man Geld mit verdient. Wir sind etwas anderes, wir sind Ehrenamtler. Was wir tun, tun wir für Brauchtum und Tradition“, erläuterte noch einmal Hans Mayer zur Forderung an das Ministerium und zeigte sich sehr erfreut über die jetzt getroffene Einigung und endgültige Regelung.

US

Endgültige Entscheidung zu Zulassungsbedingungen für Brauchtumszüge gefallen

Ein glücklicher Tag für viele Vereine und auch die RKK und AKK. Die bundesgesetzliche Regelung von 1989 bleibt bestehen. V.li. Gerd Walter Adler (Geschäftsführer RKK), Hans Mayer (Präsident Geschäftsführer RKK) und Olav Kullak (Zugmarschall AKK). Fotos: Udo Stanzlawski

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dienstleistungen
Recht und Steuern
Zukunft trifft Tradition KW 26
Verkäufer scheitern am Kaufpreis
Imageanzeige
Kleinanzeige Zaunbau
Innovatives aus Weißenthurm
Empfohlene Artikel
Vernetzte Nachbarn: In der Grafschaft gibt es eine Nachbarschaftshilfe, die für mehr Sicherheit in den Dörfern sorgen möchte.
6

Grafschaft. Als vor gut zehn Jahren die Zahl der Einbrüche in den Dörfern der Grafschaft spürbar zunahm, wuchs bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Wunsch, selbst aktiv zu werden und gemeinsam zur Sicherheit ihres Heimatortes beizutragen. Jetzt den vollständigen Artikel lesen im BLICK aktuell-RegioMAGAZIN.

Weiterlesen

Auch in der Sommersaison 2026 begeistert der Europa-Park seine Gäste mit einer einzigartigen Mischung aus Attraktionen, Shows und europäischem Flair.
9

Mit über 100 Attraktionen und Shows, landestypischer Architektur und authentischer Küche ist der Europa-Park seit über 50 Jahren das ideale Ausflugsziel für die ganze Familie. Jetzt mitmachen und gewinnen! Alle weiteren Infos und das Gewinnspiel gibt‘s im BLICK aktuell RegioMagazin

Weiterlesen

Weitere Artikel
Bürgermeister Andreas Geron (l.) gratulierte Darja Kozlenko zum erfolgreichen Abschluss ihres Studiums.
459

Sinzig. Ende Juni konnte Bürgermeister Andreas Geron Frau Darja Kozlenko zum Abschluss ihres Dualen Studiums für das 3. Einstiegsamt gratulieren. In dem dreijährigen Studium hatte Frau Kozlenko Theoriephasen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen und Praxisphasen bei der Stadtverwaltung Sinzig durchlaufen. Von 2019 bis 2022 hatte Frau Kozlenko bereits eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten...

Von Stadtverwaltung Sinzig aus Sinzig

Weiterlesen

Elmar Lersch (l.) Vorsitzender des MIT Kreisverband Ahrweiler und Detlef Odenkirchen, stellv. Vorsitzender MIT-Kreisverband Ahrweiler und Vorsitzender des MIT-Bezirksverbands Koblenz Montabaur, machen sich Sorgen über das Vorhaben der Reformpolitik im Land. Sind diese berechtigt?
721

Lersch/Odenkirchen: „Die Abschaffung von Minijobs schafft keine bessere, sondern vernichtet niederschwellige, legale und abgesicherte Beschäftigung.

MIT zur geplanten Mini-Job-Abschaffung: „Wer mitarbeiten will, wird bestraft!“

Kreis Ahrweiler. Für den deutschen Mittelstand sind Minijobs ein essenzielles Instrument der flexiblen Personalplanung. Sie ermöglichen es den Unternehmen, kurzfristige Auftragsspitzen abzudecken, ohne langfristige Fixkosten aufzubauen. In Branchen wie der Gastronomie, im Handel oder im Handwerk sichern diese flexiblen Aushilfen oft die Wettbewerbsfähigkeit. Auch für den Mittelstand im Kreis Ahrweiler wäre eine solche Entscheidung fatal.

Von Detlef Odenkirchen aus Bad Neuenahr-Ahrweiler

Weiterlesen