Anzeige
Banner DeLu  Andernach Desktop
Allgemeine Berichte | 07.12.2017

Höhere Bußgelder bei Nichtbeachtung des Wegerechtes von Einsatzfahrzeugen

Freie Bahn für Einsatzfahrzeuge

Wer Einsatzfahrzeugen, die mit Einsatzhorn und Blinklich unterwegs sind, keine freie Bahn schafft, muss künftig mit höheren Strafen rechnen. Polizei

Koblenz. Am 6. Oktober hatte der Bundesrat die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Diese trat am 19. Oktober 2017, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft und umfasste einige wesentliche Änderungen.

Anzeige
Banner Altes Brauhaus Desktop

Da einige Themen im besonderen Fokus der Öffentlichkeit standen und auch nach wie vor stehen, wurden diese, wie beispielsweise die Themen „Rettungsgasse“ oder „Handynutzung“, medial ausgiebig begleitet und hierdurch der Allgemeinheit nachdrücklich ins Bewusstsein gerufen. Insbesondere im Bezug auf die Problematik Rettungsgasse wurde über die drastischen Bußgelderhöhungen, einhergehend mit dem Punkteeintrag im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes und dem gegebenenfalls als Nebenfolge möglichen 1-monatigen Fahrverbot, informiert und es konnte ein großer Teil der Verkehrsteilnehmer sensibilisiert werden.

Dass der Gesetzgeber aber parallel zu dem Thema Rettungsgasse auch die Bußgeldregelsätze bei Nichtbeachtung des Wegerechtes von Einsatzfahrzeugen nach § 38 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erhöht hat, ist weniger bekannt.

Anzeige
Banner Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG

Höhere Bußgelder drohen

Wer also nunmehr einem Einsatzfahrzeug, welches aufgrund einer besonderen Einsatzlage einen Einsatzort schnellstmöglich erreichen muss und blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, wird gegebenenfalls erfahren, dass ein solches Fehlverhalten im Falle einer Sanktion nicht mehr nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro nach sich zieht.

Da das Nichtschaffen einer freien Bahn regelmäßig auch eine Behinderung des Einsatzfahrzeugs bedeutet und kein Wertungswiderspruch resultieren sollte, wurden durch den Gesetzgeber die Regelbußgelder in direkter Anlehnung an die Erhöhungen bezüglich der Rettungsgasse angepasst und belaufen sich nunmehr auf 240 Euro, führen ebenfalls zu einem Eintrag von 2 Punkten in Fahreignungsregister und einem 1-monatigen Fahrverbot. Kommt es zudem zu einer Gefährdung erhöht sich das zu erwartende Bußgeld auf 280 Euro, bei einer Schädigung sogar auf 320 Euro.

Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer

Da blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur unter eng definierten Voraussetzungen, beispielsweise um Menschenleben zu retten oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, verwendet werden darf, sollte es im Interesse aller Verkehrsteilnehmer sein, den Einsatzkräften ein schnelles Erreichen eines Einsatzortes zu ermöglichen. Dies setzt aber voraus, dass man das Verkehrsgeschehen in ausreichendem Umfang wahrnimmt und nicht unnötig abgelenkt wird.

Ablenkungen vermeiden

Hierzu definiert beispielsweise § 23 Abs. 1 StVO als Verhaltensvorschrift, dass ein Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

„Denken Sie daher im Sinne der Verkehrssicherheit daran, dass ein jeder in eine Situation kommen kann, in welcher man schnellstmögliche Hilfe benötigt. Daher der Appell Ihrer Polizei: Sorgen Sie dafür, dass Sie für freie Sicht haben, lassen Sie sich nicht ablenken und machen Sie die Musik nicht zu laut. Nur so können Sie Augen und Ohren offenhalten und frühzeitig eine „Freie Bahn schaffen“.“

Pressemitteilung Verkehrsdirektion Koblenz

Wer Einsatzfahrzeugen, die mit Einsatzhorn und Blinklich unterwegs sind, keine freie Bahn schafft, muss künftig mit höheren Strafen rechnen. Foto: Polizei

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Anzeige
Neueste Artikel-Kommentare

Ahrtalbahn: Feierliche Eröffnung am 12. Dezember

  • H. Schüller: Danke, dass Sie meine Kommentare lesen. Ihre Antwort belegt allerdings, dass Sie über die Petition und das darin zitierte Gerichtsurteil urteilen, obwohl Sie es nicht einmal gelesen haben. Wer ein fehlerhaftes...
  • Horst Krebs: Am meisten sind die Menschen von der Oberleitung betroffen, die im 30m Bereich der Oberleitung wohnen. Die magnetischen Wechselfelder machen krank, es gibt eine Menge Studien darüber, vor allem in der Schweiz.
  • Boomerang : Das ganze Gezeter hier erinnert schwer an die Helikoptermütter die durch die Wohnung rennen und alles abpolstern un Steckdosen zukleben. Wir haben als Kinder auch Verbote missachtet,aber wir haben beigebracht...
  • Horst Krebs: Die Freude über die elektrifizierte Ahrtalbahn ist sicherlich verständlich. Worüber man nicht spricht sind die gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Wechselwechsel. Es muss sichergestellt...
  • Klaus Brettner: ein Link wäre nicht schlecht
  • Joachim Steig : Ein schönes PM-Statement der Mehrheitsfraktionen im Stadtrat. Für eine wirksame und bürgernahe Arbeit von Ortsvorsteher oder Ortsvorsteherin ist aber weniger das Auswahlverfahren als die Qualifikation des Kandidaten oder der Kandidatin entscheidend.
Laborhilfskraft (w/m/d)
Imagewerbung
Angebotsanzeige (November)
Stellenanzeige Sachbearbeiter/in Wohngeld
Rund ums Haus
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Rund um´s Haus
Dauerauftrag Imageanzeige
Baumfällung & Brennholz
Laborhilfskraft (w/m/d)
Imagewerbung
Angebotsanzeige (November)
Stellenanzeige Sachbearbeiter/in Wohngeld
Rund ums Haus
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Rund um´s Haus
Dauerauftrag Imageanzeige
Empfohlene Artikel
Anzeige
Banner DeLu  Andernach Desktop2
Weitere Artikel

Bisheriger Amtsinhaber setzte sich gegen Gerd Harner durch

VG Weißenthurm: Thomas Przybylla bleibt Bürgermeister

VG Weißenthurm. Die VG Weißenthurm hat gewählt: Thomas Przybylla (parteilos) bleibt Bürgermeister der Verbandsgemeinde. Der bisherige Amtsinhaber setzte sich mit 69,5 Prozent der Stimmen gegen Gerd Harner (FWG, 30,5 Prozent) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 37,1 Prozent. BA

Weiterlesen

Diez/Limburg. Auf der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt besteht Gefahr durch ein Plastikteil auf dem linken Fahrstreifen. Dies meldet der ADAC. Die Gefahrenstelle liegt zwischen Diez und Limburg-Nord. BA

Weiterlesen

Anzeige
Banner Altes Brauhaus Desktop2
Anzeige
Banner EPG Guardians Desktop
Titelanzeige
Skoda
Titelanzeige
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Dauerauftrag
Anzeige Holz Loth
Kreishandwerkerschaft
Schulze Klima -Image
Seniorenmesse in Plaidt
Generalappell
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Winter-Sale
49/307639/2302647/4533221
Mitarbeiter für Verkauf/Büro (m/w/d)
Anzeige Shopping-Genuss-Abend
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Titelanzeige
Skoda
Titelanzeige
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Dauerauftrag
Anzeige Holz Loth
Kreishandwerkerschaft