Allgemeine Berichte | 07.12.2017

Höhere Bußgelder bei Nichtbeachtung des Wegerechtes von Einsatzfahrzeugen

Freie Bahn für Einsatzfahrzeuge

Wer Einsatzfahrzeugen, die mit Einsatzhorn und Blinklich unterwegs sind, keine freie Bahn schafft, muss künftig mit höheren Strafen rechnen. Polizei

Koblenz. Am 6. Oktober hatte der Bundesrat die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Diese trat am 19. Oktober 2017, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft und umfasste einige wesentliche Änderungen.

Da einige Themen im besonderen Fokus der Öffentlichkeit standen und auch nach wie vor stehen, wurden diese, wie beispielsweise die Themen „Rettungsgasse“ oder „Handynutzung“, medial ausgiebig begleitet und hierdurch der Allgemeinheit nachdrücklich ins Bewusstsein gerufen. Insbesondere im Bezug auf die Problematik Rettungsgasse wurde über die drastischen Bußgelderhöhungen, einhergehend mit dem Punkteeintrag im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes und dem gegebenenfalls als Nebenfolge möglichen 1-monatigen Fahrverbot, informiert und es konnte ein großer Teil der Verkehrsteilnehmer sensibilisiert werden.

Dass der Gesetzgeber aber parallel zu dem Thema Rettungsgasse auch die Bußgeldregelsätze bei Nichtbeachtung des Wegerechtes von Einsatzfahrzeugen nach § 38 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erhöht hat, ist weniger bekannt.

Höhere Bußgelder drohen

Wer also nunmehr einem Einsatzfahrzeug, welches aufgrund einer besonderen Einsatzlage einen Einsatzort schnellstmöglich erreichen muss und blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, wird gegebenenfalls erfahren, dass ein solches Fehlverhalten im Falle einer Sanktion nicht mehr nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro nach sich zieht.

Da das Nichtschaffen einer freien Bahn regelmäßig auch eine Behinderung des Einsatzfahrzeugs bedeutet und kein Wertungswiderspruch resultieren sollte, wurden durch den Gesetzgeber die Regelbußgelder in direkter Anlehnung an die Erhöhungen bezüglich der Rettungsgasse angepasst und belaufen sich nunmehr auf 240 Euro, führen ebenfalls zu einem Eintrag von 2 Punkten in Fahreignungsregister und einem 1-monatigen Fahrverbot. Kommt es zudem zu einer Gefährdung erhöht sich das zu erwartende Bußgeld auf 280 Euro, bei einer Schädigung sogar auf 320 Euro.

Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer

Da blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur unter eng definierten Voraussetzungen, beispielsweise um Menschenleben zu retten oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, verwendet werden darf, sollte es im Interesse aller Verkehrsteilnehmer sein, den Einsatzkräften ein schnelles Erreichen eines Einsatzortes zu ermöglichen. Dies setzt aber voraus, dass man das Verkehrsgeschehen in ausreichendem Umfang wahrnimmt und nicht unnötig abgelenkt wird.

Ablenkungen vermeiden

Hierzu definiert beispielsweise § 23 Abs. 1 StVO als Verhaltensvorschrift, dass ein Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

„Denken Sie daher im Sinne der Verkehrssicherheit daran, dass ein jeder in eine Situation kommen kann, in welcher man schnellstmögliche Hilfe benötigt. Daher der Appell Ihrer Polizei: Sorgen Sie dafür, dass Sie für freie Sicht haben, lassen Sie sich nicht ablenken und machen Sie die Musik nicht zu laut. Nur so können Sie Augen und Ohren offenhalten und frühzeitig eine „Freie Bahn schaffen“.“

Pressemitteilung Verkehrsdirektion Koblenz

Wer Einsatzfahrzeugen, die mit Einsatzhorn und Blinklich unterwegs sind, keine freie Bahn schafft, muss künftig mit höheren Strafen rechnen. Foto: Polizei

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Dauerauftrag 2026
Heimat aktiv AW
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0366#
Projektingenieur
PR Anzeige Last Christmas Musical in Koblenz
Innovatives rund um Andernach
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0366#
Anzeige Fahrzeugsegnung
Empfohlene Artikel
Die vulkanische Geschichte der Eifel lässt sich im Lava-Dome spielerisch entdecken. Foto: Dominik Ketz
254

Wer glaubt, Vulkane gäbe es nur auf Island oder in Italien, hat die Rechnung ohne die Eifel gemacht. Im Lava-Dome in Mendig wird schnell klar: Auch hier ging es einst verdammt heiß her! Das Deutsche Vulkanmuseum entführt seine Besucher auf 700 Quadratmetern und zwei Etagen in eine Welt voller Feuer, Lava und spannender Erdgeschichte. Klingt staubtrocken? Von wegen! 700 Quadratmetern und zwei Etagen in eine Welt voller Feuer, Lava und spannender Erdgeschichte.

Weiterlesen

In der ehemaligen Ahrweiler Synagoge diskutierten (von links) Nick Falkner, Ulrich van Bebber, Susanne Bell und Dr. Martin Wein.
256

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie hat die Flut den Zusammenhalt im Ahrtal verändert. Welche Konflikte bestehen noch? Wo trägt bürgerschaftliches Engagement weiterhin? Wo brauchen Menschen, Vereine und Kommunen mehr Unterstützung? Und was muss Politik aus dieser Katastrophe lernen, damit Warnketten funktionieren, Zuständigkeiten klar sind und der Staat im Krisenfall schneller handeln kann?

Weiterlesen

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 11
155

Jede Woche präsentieren wir Euch einen neuen Schnappschuss aus dem BLICK aktuell-Land. Die Bilder zeigen bekannte Orte, besondere Details oder überraschende Perspektiven aus der Region – doch nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, was genau zu sehen ist.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Die niedergebrannte Zimmerei von außen.
1455

Firmenhalle einer Zimmerei in Brohltal-Ost brennt in der Nacht auf Samstag bis auf die Grundmauern ab

20.06.: 110 Feuerwehrleute und Helfer kämpfen gegen die Flammen

Niederzissen. Die Werkhalle der Zimmerei Reimund Müller im Industriegebiet Brohltal-Ost ist in der Nacht zum Samstag ein Raub der Flammen geworden. Der Feueralarm bei der Feuerwehr Brohltal ging um 22.50 Uhr ein. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte brannte die Fabrik bereits lichterloh. Feuerwehren aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und auch Andernach wurden umgehend zur Verstärkung angefordert, sodass rund 110 Feuerwehrleute und Helfer in der Nacht gegen ein Ausbreiten des Großfeuers kämpften.

Weiterlesen