Allgemeine Berichte | 05.08.2022

Kreisverwaltung gibt Tipps zur Inbetriebnahme von Feuerungsanlagen

Gasmangel: Bei Einsatz von Öfen geht Sicherheit vor

Symbolbild  Quelle: pixabay.com

Kreis Ahrweiler. Im Zuge der steigenden Energiepreise und einer möglichen Gasmangellage planen einige Bürgerinnen und Bürger, sich für die kommenden Winter eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe als zusätzliche Wärmequelle zuzulegen. Vor der Anschaffung solcher Feststoffbrennöfen sind jedoch aus Sicherheitsgründen einige Voraussetzungen zu schaffen und Vorschriften zu beachten. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.

Bei der Anschaffung muss zwingend darauf geachtet werden, dass der Ofen die einheitliche Norm für Kaminöfen erfüllt. Importöfen, die diese Standards nicht aufweisen, dürfen nicht betrieben werden. Im Haus muss außerdem ein geeigneter Standort gefunden werden: Der Boden, auf dem der Kaminofen platziert werden soll, muss entsprechend tragfähig sein. Ebenso muss der Untergrund unter und unmittelbar vor dem Ofen aus feuerfestem Material bestehen. Zu den Wänden sowie entflammbaren Möbeln und Gegenständen muss ein bestimmter Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Vor der ersten Inbetriebnahme der Feststofföfen müssen diese von der Bezirksschornsteinfegerin oder dem Bezirksschornsteinfeger auf sichere Nutzung der Abgasanlagen und der Anschlüsse der Feuerstätten abgenommen werden. Die Abnahme dieser Feuerungsanlagen ist vorgeschrieben, um einen Hausbrand oder mögliche gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Wer diese Abnahme nicht vornehmen lässt, muss mit der Stilllegung des Ofens und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.

Wenn der Inbetriebnahme nichts mehr im Wege steht, muss darauf geachtet werden, dass im Kaminofen nur geeignetes Material verbrannt wird.

In den Ofen von Privathaushalten darf nur naturbelassenes Holz in Stückform oder auch mit Rinde für eine Verbrennung eingelegt werden. Darüber hinaus sind Scheitholz und Hackschnitzel oder auch Zapfen für die Verbrennung im Kamin vorgesehen.

Behandeltes Holz darf in diesen Öfen nicht verbrannt werden – egal ob lackiert, gebeizt oder imprägniert. Auch Spanplatten dürfen aufgrund ihrer Klebverbindungen nicht verbrannt werden. Dies gilt auch für Restmüll, Plastik, Gummi, Parkett oder vergleichbare Stoffe.

Damit nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch den Kaminofen hervorgerufen wird, ist der Betrieb bei offenen Kaminen auf acht Tage im Monat mit jeweils maximal fünf Stunden am Tag zu beschränken.

Um böse Überraschungen beim Kauf eines solchen Ofens zu vermeiden, sollte schon vorher die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger zur Beratung hinzugezogen werden. Welche Fachfrau oder Fachmann im Einzelnen angesprochen werden kann, ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler zu finden. Einfach unter https://kreis-ahrweiler.de „Schornsteinfeger“ in das Suchfeld eingeben.

Pressemitteilung Kreis Ahrweiler

Symbolbild Quelle: pixabay.com

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • Boomerang : Wenn man sich so intensiv um verarmte Kinder oder alte Menschen kümmern würde....
  • Tanja Busch : Ich kaufe am liebsten nachhaltig und finde es mehr als schade, dass Inpetto schließen musste. Es war immer ein Erlebnis dort einzukaufen und ich würde mir wünschen, dass sich ein neuer Platz in Bendorf anbietet für Second Hand Ware.

Illegale Müllentsorgung sorgt erneut für Ärger

  • Heuschrecke: Das ist leider nicht nur in Kesselheim es sieht leider überall an den Container so aus
  • Boomerang : Schlimme Zustände. Allerdings wird da anscheinend auch nicht oft genug geleert. Und der Wertstoffhof war zwischen den Jahren komplett zu.
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0020#
Pellets
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Start Frühjahrssemester
Närrisches Wochenende Linz
Seniorensitzung der Stadtsoldaten
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0020#
Empfohlene Artikel

Walporzheim. Im Rahmen eines spontan abgesprochen Besuches bei der Kaffeerösterei „Röstahroma“ in der Oberhutstraße 14 zu Ahrweiler stellte die Karnevalsgesellschaft den Betreibern die amtierenden Tollitäten vor und überzeugte sich von den hohen Standards des neu eröffneten Betriebes.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Stillvorbereitungskurs in Polch

„Stillen – ein guter Start ins Leben“

Polch. Das Stillen ist ein natürlicher und wichtiger Bestandteil des Lebens eines Neugeborenen. Die Fachstelle Frühe Hilfen lädt zu einem kostenfreien Stillvorbereitungskurs „Stillen – ein guter Start ins Leben“ am Freitag, 6. März 2026, von 18.30 bis ca. 20 Uhr ins @Viedel, Bachstraße 19 in Polch, ein. Die Ärztin Sara Karl wird den Abend gestalten.

Weiterlesen

VG Maifeld. Der neue Krombiere Jeck ist Visionär, Macher und ehemaliger Prinz Karneval. Außerdem Gründungsmitglied der legendären Rentner-Band, die aus dem Ochtendunger Karneval nicht wegzudenken ist und mit ihrem „Eisernen Gustav“ wie der „Schwarz-Weißen Nacht“ Furore macht. Kurz ein ideenreicher Tausendsassa. Seit 1987 ist er Chefredakteur von „de Zeydung“, seit 2014 Präsident der Großen Ochtendunger Karnevalsgesellschaft.

Weiterlesen

Fußballverband Rheinland ehrt zwei Mendiger

Engagierte Ehrenamtler

Mendig. Im Rahmen des Tags des Ehrenamts hat der Fußballverband Rheinland (FVR) wurden im Beisein des DFB-Präsidenten Bernd Neuendorf und der DFB-Vizepräsidentin Célia Sasic unter anderem „Fußballhelden“ im jungen Ehrenamt sowie jene der Aktion „Danke Schiri“ ausgezeichnet. Unter den Preisträgern waren auch zwei Ehrenamtler des SV Eintracht Mendig.

Weiterlesen

Image
Dauerauftrag 2026
Imageanzeige
Anzeigenauftrag #PR111825-2026-0002#
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Januar 2026
Dienstleistungen
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Wir helfen im Trauerfall
Neueröffnung
Unternehmen erfolgreich regional
Schichtführer Dosenanlage
Dauerauftrag 2026
Danksagung Familie Dietenhofer
Gesamtrechnung 2026
Rg.adresse:  BEST gGmbH Mainzer Str. 8 56154 Boppard