Konsequente Schutzmaßnahmen werden dennoch weiterhin empfohlen
Geflügelpest im Kreis MYK: Stallpflicht aufgehoben
Kreis Mayen-Koblenz. Seit dem 1. Januar 2026 besteht für im Landkreis Mayen-Koblenz sowie im Stadtgebiet Koblenz gehaltenes Geflügel keine Pflicht mehr zur Haltung in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen. Dies teilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz mit. Die zuvor geltenden Regelungen zur Aufstallung von Geflügel und zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen waren Ende des vergangenen Jahres per Allgemeinverfügung erlassen worden, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung kommt das Veterinäramt zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der Maßnahmen derzeit vertretbar ist, sofern keine neuen Fälle der Geflügelpest im Landkreis Mayen-Koblenz oder im Stadtgebiet Koblenz festgestellt werden. Unabhängig davon wird Geflügelhaltern weiterhin dringend empfohlen, konsequente Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Tiergesundheit einzuhalten. Dazu zählen insbesondere die Vermeidung direkter und indirekter Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, das Tragen von Stallkleidung, die Umsetzung strenger Hygienemaßnahmen sowie die Reduzierung unnötiger Kontakte durch Personen oder andere Tiere.
Das Veterinäramt behält sich vor, bei neuen Erkenntnissen oder veränderten Risikolagen einzelfallbezogene Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls anzuordnen. BA
