Allgemeine Berichte | 27.07.2018

Oberverwaltungsgericht in Koblenz weist Klage von Autofahrer ab

Griff ins Klo: Kein Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung

Symbolbild. Foto: Free-Photos/Pixabay

Koblenz. Ein Anspruch auf kostenfreie Benutzung der Sanifair-Toilettenanlagen an rheinland-pfälzi­schen Autobahnraststätten besteht nicht. Dies entschied das Oberverwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Beigeladene betreibt Raststätten an Bundesautobahnen in Rheinland-Pfalz und hat hierzu Konzessionsverträge mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Ihre Toilettenanlagen sind nach dem „Sanifair“-Konzept ausgestaltet. Danach muss der Nutzer einer Toilette 70 Cent bezahlen und erhält im Gegenzug einen Wert-Bon in Höhe von 50 Cent, den er in Raststätten mit Sanifair-Konzept einlösen kann. Der Kläger ist der Auffassung, Toilettenanlagen an Autobahnraststätten müssten kostenlos zur Verfügung stehen. Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz war erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte nunmehr diese Entscheidung und lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab.

Für das Begehren des Klägers fehle es an einer Anspruchsgrundlage. Ein Rahmenvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland, auf den der Kläger sich berufe, sei mittlerweile gekündigt, hätte aber im Übrigen auch nicht zur Bereitstellung kostenloser Toiletten verpflichtet. Ein entsprechender Anspruch lasse sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten. Zum einen sei das Entgelt für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen geringfügig. Zum anderen gebe es in Rheinland-Pfalz elf Raststätten und 43 unbewirtschaftete Autobahnrastanlagen mit kostenfreien Toiletten. Damit bestünden für den Kläger genügend Möglichkeiten zur unentgeltlichen Toilettennutzung. Sofern der Kläger der Auffassung sei, es könne nicht von ihm erwartet werden, nach dem Tanken und Essen mehrere Kilometer zu einer kostenlosen öffentlichen Toilette zu fahren, möge eine solche Weiterfahrt zwar unangenehm sein. Der Staat sei aber nicht von Rechts wegen verpflichtet, dem Kläger diese Lästigkeit zu ersparen.

Der Kläger könne sich auch nicht mit Erfolg auf die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ berufen, die nach seinem Dafürhalten leide, wenn Reisende ihre Fahrt „mit voller Blase“ zunächst fortsetzen müssten, um eine kostenlose öffentliche Toilette zu erreichen. Abgesehen davon, dass das geringe Entgelt der Toilettennutzung bei verständiger Würdigung wohl niemanden an einer notwendigen Toilettennutzung hindere, liege die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im öffentlichen Interesse, so dass der Kläger hieraus keine subjektiven Rechte herleiten könne. Schließlich stehe auch die rheinland-pfälzische Gaststättenverordnung - unabhängig von der Frage, ob sie auf die Betriebe der Beigeladenen überhaupt anwendbar sei - der Erhebung eines Entgelts für die Toilettennutzung an Autobahnraststätten nicht entgegen.

Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Symbolbild. Foto: Free-Photos/Pixabay

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • K. Schmidt: Wer diese Örtlichkeiten kennt, weiß, dass sich die Verkehrssicherheit nicht durch andere Geschwindigkeitsregelungen verbessern würde, sondern praktisch einzig durch anderes Verhalten der "Elterntaxis"....
  • Boomerang : Wenn man sich so intensiv um verarmte Kinder oder alte Menschen kümmern würde....
  • Tanja Busch : Ich kaufe am liebsten nachhaltig und finde es mehr als schade, dass Inpetto schließen musste. Es war immer ein Erlebnis dort einzukaufen und ich würde mir wünschen, dass sich ein neuer Platz in Bendorf anbietet für Second Hand Ware.
Sonderseite Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Januar 2026
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0020#
Dienstleistungen
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Dauerauftrag 2026
Anzeigenauftrag #PR111825-2026-0003#
Integrationskraft
Umbau Vulkan Brauerei
Empfohlene Artikel

Bad Bodendorf. Der Unternehmerverein „Bad Bodendorfer Unternehmen e.V.“ blickt auf eine erfolgreiche Jahreshauptversammlung zurück. Im Fokus der Versammlung standen die wirtschaftliche Entwicklung des größten Sinziger Stadtteils sowie die Planung der traditionellen Veranstaltungen für das Jahr 2026. Eine ganz besondere Freude war die Begrüßung von vier neuen Mitgliedern: Jürgen Werf (Ortsvorsteher),...

Weiterlesen

Neuwied. Seine elegante Erscheinung, die goldschimmernde Federkrone, der weittragende Ruf und sein anmutiger Tanz machen ihn zu einem äußerst attraktiven Botschafter für seine Art und seine gefährdeten Lebensräume. Die Zoologische Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz (ZGAP) ernennt den Kronenkranich zum Zootier des Jahres 2026.

Weiterlesen

Bad Breisig. Der CDU-Ortsverband Bad Breisig begrüßt ausdrücklich den nun vorliegenden Förderbescheid des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Programm „Regional.Zukunft.Nachhaltig.“ für die Verbandsgemeinde Bad Breisig. Mit der Förderung können zahlreiche zukunftsweisende Maßnahmen umgesetzt werden, für die sich die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat in den vergangenen Jahren wiederholt eingesetzt hat....

Weiterlesen

Weitere Artikel

Remagen. Mit Trauer nehmen wir Abschied von Prof. Dr. Horst-Walter Endriss, der am 9. Januar 2026 im Alter von 87 Jahren verstorben ist. Seit dem 1. Januar 1949 war er Mitglied der ersten Stunde beim TTV Oberwinter und amtierte als Abteilungsleiter, als der Verein noch als Abteilung des TuS Oberwinter firmierte. 1997 wurde er zum Ehrenmitglied ernannt.

Weiterlesen

Bunte Kinderkarnevalsparty der Funken Rot-Weiss begeistert das Neuwieder Publikum

Karnevalsparty für kleine Jecken

Neuwied. Am 18. Januar 2026 verwandelte sich das Vereinsheim der Funken Rot-Weiss 1884 e.V. in ein farbenfrohes Karnevalsparadies. Mit bunten Luftschlangen, fröhlicher Musik und reichlich Konfetti öffneten sich die Türen zur großen Kinderkarnevalsparty, zu der alle kleinen und großen Jecken herzlich willkommen waren. Das älteste Traditionscorps der Stadt richtete die Veranstaltung bereits zum zweiten Mal aus, inklusive der Verleihung des beliebten Funken-Awards.

Weiterlesen

„Wichtige Stütze der regionalen Gesundheitsversorgung“

146.125 Euro für Geburtsklinik in Neuwied

Neuwied. 146.125,56 Euro fließen in dieses Jahr in den Kreis Neuwied zur Unterstützung der Geburtshilfeabteilung des Marienhaus Klinikums Bendorf-Neuwied-Waldbreitbach für das St. Elisabeth Krankenhaus in Neuwied

Weiterlesen

Sonderseite Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Sonderseite Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Image
Mitgliederwerbung
Rund ums Haus
Dauerauftrag 2025
Dauerauftrag Imageanzeige
Imagewerbung
Stellenausschreibung "Sachbearbeiterin" - Auftraggeber Regina Elsting
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Gesundheitsexperten in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wir helfen im Trauerfall Vorsorge
Stellenanzeige Stellv. Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt
Titel
Karneval in Ettringen 2026
Daueranzeige (Januar 26)