Allgemeine Berichte | 25.06.2025

Afrikanische Schweinepest

Jägerinnen und Jäger müssen Proben von toten Wildschweinen untersuchen lassen

Symbolbild Quelle: pixabay.com

Rhein-Sieg-Kreis. Aufgrund der ersten bestätigten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW erweitert das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß Erlass vom 18. Juni 2025 das landesweite ASP-Monitoring. Ab sofort müssen Proben von allen erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen sowie allen Körperteilen dieser Tiere unabhängig vom Verwesungszustand in allen nordrhein-westfälischen Kreisen und kreisfreien Städten untersucht werden.

Daher bittet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein- Sieg-Kreises Jägerinnen und Jäger von allen erlegten Wildschweinen Blutproben zu entnehmen.

Die dafür zwingend notwendigen EDTA-Blutprobenröhrchen werden ausschließlich vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt. Diese können nach telefonischer Rücksprache unter 0 22 41 13-33 88 zusammen mit dem notwendigen Probenbegleitschein abgeholt oder zugesandt werden. Die EDTA-Blutproben und die ausgefüllten Probenbegleitscheine sind in einer separaten Tüte zu verpacken und können der Trichinenprobe beigefügt werden.

Der Probenbegleitschein kann unter www.rhein-sieg-kreis.de/schweinepest heruntergeladen werden. Wichtig ist, die Georeferenzdaten des Fundortes einzutragen.

Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land NRW.

Grundsätzlich müssen tot aufgefundene Wildschweine dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet werden. Das betrifft auch stark verweste Kadaver.

Pressemitteilung des Rhein-Sieg-Kreises

Symbolbild Quelle: pixabay.com

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