Erste große Hürde auf dem Weg zum neuen Campinglatz genommen
Keine Bedenken gegen Fällung der Pappeln
Höhlungen und Nistplatz unbewohnt

Fachbach. „Grünes Licht“ für die Fällung der Pappeln auf dem Fachbacher Campingplatz könnte jetzt das von den zuständigen Behörden geforderte Gutachten liefern. Die bis zu 40 Meter hohen Pappeln sind der Gemeinde schon lange ein Dorn im Auge, der Neugestaltung des Campingplatzes standen die 16 monumentalen Bäume nun aber wörtlich im Wege (BLICK aktuell berichtete).
Auf dem trotz des attestierten Gefährdungspotenzials komplizierten Wege zu einer möglichen Fällung der Bäume, war eine der Auflagen die Inaugenscheinnahme durch einen Gutachter. Dabei sollten alle 16 Bäume mit einem so genannten Hubsteiger genauestens untersucht werden.
Ein Gutachten sollte zweifelsfrei klären ob es Nistplätze, Bruthöhlen oder gar seltene Bewohner gibt. Bei leichtem Schneegestöber startete am vorvergangenen Samstag die zeitaufwendige Begutachtung.
Christoph Schneider, Sachverständiger aus Heidenrod, nahm jeden einzelnen Baum unter die Lupe.
Wo Efeubewuchs die Sicht behinderte, wurde dieses entfernt, sämtliche Höhlungen untersuchte der Experte sogar mit einem Stethoskop und hielt die Ergebnisse per Foto fest.
Das für den Investor sowie den Gemeinderat beruhigende Ergebnis: Es gibt zwar Bruthöhlen und einen potenziellen Nistplatz – an den Bäumen Nummer 11, 12 und 16 wurden solche festgestellt – sie sind aber allesamt unbewohnt und wurden versiegelt, das heißt, mit Plastikfolie zugetackert, sodass der Zuzug von neuen Bewohnern bis zu einer potenziellen Fällung verhindert werden kann.
Das erlösende Fazit des Gutachtens: „Zur Zeit bestehen aus Sicht des Unterzeichners keine artenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Entnahme der 16 Pappeln.“ Trotzdem laufen die Motorsägen noch nicht an – nun muss erst noch die Änderung des Bebauungsplanes wirksam werden, da eine Fällung sonst nur bis zum 29. Februar zulässig gewesen wäre.
Nach der Offenlage und anschließenden Abwägung eventuell vorgebrachter Bedenken kann der Gemeinderat dann die Fällung beschließen – wenn die anderen Auflagen erfüllt werden, nämlich eine zweite Befahrung, um sicherzustellen, dass in der Zwischenzeit keine schützenswerten Tiere eingezogen sind und der Bereitstellung einer Ausgleichsfläche, also der ersatzweisen Neupflanzungen von einigen Dutzend Bäumen an anderer Stelle.
Willi Willig