Allgemeine Berichte | 05.09.2018

Erstes Urteil nach Misshandlungsvorwürfen in der Kita Antweiler

Kita-Prozess: Hauptangeklagte zu Geldstrafe verurteilt

Claudia W. (1.v.l.) wurde heute zu einer Geldstrafe zu insgesamt 9000 Euro wegen Freiheitsberaubung und Nötigung in mehreren Fällen verurteilt. Das Verfahren gegen die zweite Angeklagte (1.v.r.) wurde nach einem Hilfsbeweisantrag abgetrennt und soll im Oktober fortgesetzt werden. Foto: CF

Antweiler. Über 5 Jahre nach den mutmaßlichen Misshandlungsvorwürfen an der Kita Regenbogen in Antweiler im Kreis Ahrweiler wurde heute ein Urteil vor dem Landgericht Koblenz gefällt. Die Hauptangeklagte Claudia W. wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 9000 Euro (150 Tagessätze á 60 Euro) verurteilt.

Die Verteidigerin der zweiten Angeklagten, die ehemalige Kita-Leitung, hatte einen Hilfsbeweisantrag gestellt, dem stattgegeben wurde. Das Verfahren hierzu wurde daher abgetrennt und wird vermutlich im Oktober fortgeführt.

Ðas Gericht war der gleichen Auffassung wie der Staatsanwaltschaft. Bei der Bemessug des Strafmaßes kam der Angeklagten zugute, dass diese noch nicht straffällig geworden ist, die Fälle bereits lange zurückliegen und das Verfahren Auswirkungen auf das Leben der Angeklagten hatte. Eine Freiheitsstrafe kam laut Gericht nicht in Betracht, da die Fälle nicht gravierend genug waren.

Die ehemalige Erzieherin soll im Einzelnen ein Kind an ein Stuhl gefesselt und dieses in einem Nebenraum eingesperrt haben. Desweiteren sieht es das Gericht als erwiesen an das Claudia W. in weiteren Fällen mehrere Kinder durch zusammendrücken der Wangen und teils durch einflößen von Flüssigkeit zum Essen gezwungen habe. Ein Junge habe in einem Fall sein Essen ausgespuckt und musste dennoch zu Ende essen und durfte sich vorher nicht die Hände waschen.

Ein Fall von Freiheitsberaubung und vier Fälle von Nötigung sind somit in das Urteil eingeflossen.

Auf die Aussagen der Kinder, die während des Verfahrens vernommen wurden, konnte dem Richter zufolge keine Verurteilung gestützt werden, daher basiert der Schuldspruch einzig und alleine auf die Aussagen von erwachsenen Zeugen.

Die Verteidigung möchte nach eigenen Angaben in Revision gehen, diese sieht ein Komplott gegen ihre Mandantin, obwohl eine ganze Reihe von Sachverständigen Gutachten in das Verfahren eingebracht hatten.

Claudia W. (1.v.l.) wurde heute zu einer Geldstrafe zu insgesamt 9000 Euro wegen Freiheitsberaubung und Nötigung in mehreren Fällen verurteilt. Das Verfahren gegen die zweite Angeklagte (1.v.r.) wurde nach einem Hilfsbeweisantrag abgetrennt und soll im Oktober fortgesetzt werden. Foto: CF

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