Verkehrsbeinträchtigungen infolge der Instandsetzung der Hochstraße Oberwerth und der Hangbrücke Laubachtal
Koblenz: B9 in Richtung Boppard wird gesperrt
Koblenz. Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz informiert, dass im Zuge des Baufortschritts an der B 327 – Südtangente Koblenz die B 9 (Römerstraße) und die Straße „Laubach“ in beiden Fahrtrichtungen für mehrere aufeinanderfolgende Nächte im Bereich der Südtangente nacheinander voll gesperrt werden müssen. Es erfolgt keine gleichzeitige Sperrung der beiden Straßen.
Die Vollsperrungen sind zur Demontage der Gerüste oberhalb der Fahrspuren erforderlich.
Zur Reduzierung der Verkehrsbeeinträchtigungen werden die Bauarbeiten tageweise im Zuge von Nachtbaustellen (19:00 bis 05:30 Uhr) ausgeführt.
Sperrung B9 „Römerstraße“:
Beginn der Vollsperrung: Montag, 10.01.2022 ab 19:00 Uhr
Ende der Vollsperrung: Dienstag, 11.01.2022 bis 05:30 Uhr
Während der nächtlichen Vollsperrung der B9 „Römerstraße“ im Bereich der Südtangente sind die folgenden Fahrbeziehungen nicht befahrbar:
B 9 von Boppard kommend in Richtung Koblenz.
Die Umleitung erfolgt ab Rhens über die L 208 – Waldesch – B 327 (Umleitungsbeschilderung U3).
Die Zufahrt in die Laubach ist weiterhin möglich.
B 9 von Koblenz kommend in Richtung Stolzenfels / Boppard.
Die Umleitung erfolgt über B 327 – Waldesch – L208 – Rhens (Umleitungsbeschilderung U4)
Sperrung der Straße „Laubach“
Beginn der Vollsperrung: Dienstag, 11.01.2022 ab 19:00 Uhr
Ende der Vollsperrung: Mittwoch, 12.01.2022 bis 05:30 Uhr
Während der nächtlichen Vollsperrung der Straße „Laubach“ sind die folgenden Fahrbeziehungen nicht befahrbar:
Zufahrt von der B 9 kommend in die Straße „Laubach“
Die Umleitung erfolgt über die B 9 – Mainzer Straße – Markenbildchenweg - Hohenzollernstraße – Neversstraße - Frankenstraße –Chlodwigstraße - Schützenstraße (Umleitungsbeschilderung
U 4“Laubach“).
Zufahrt von der Straße „Laubach“ auf die B 9.
Die Umleitung erfolgt über die Schenkendorfstraße –Mainzer Straße (Umleitungsbeschilderung U5 „B9 Boppard“).
Für Anlieger ist die Zufahrt von der Chlodwigstraße – Schützenstraße in die Laubach bis zur Laubach 64 a möglich.
Alle weiteren Verkehrsbeziehungen sind wie bisher nutzbar.
Außerhalb der oben genannten Zeiten ist die derzeit angeordnete Verkehrsführung gültig.
Die jeweils gültigen Verkehrsführungen werden entsprechend in der Örtlichkeit ausgeschildert.
Der LBM Cochem- Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die mit der geänderten Verkehrsführung verbundenen Einschränkungen. Pressemitteilung LBM Koblenz