In der Trierer Straße wies im Frühjahr 2024 ein gut sichtbares Großflächenplakat alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberholabstand zu Radfahrenden einhalten müssen. Foto: Stadt Koblenz / Ralph Emmerich

Am 04.09.2025

Allgemeine Berichte

Koblenz startet Verkehrssicherheitskampagne für Radfahrende

Gemeinsam für sichere Mobilität: Stadt, Polizei und Verbände werben für Rücksichtnahme

Koblenz. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in §5 (4) vor, dass beim Überholen von Radfahrenden mit Kraftfahrzeugen innerorts ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Außerorts beträgt dieser Abstand zwei Meter. Verstöße gefährden ungeschützte Verkehrsteilnehmende und können mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Zu geringe Überholabstände erzeugen Unsicherheit bei Radfahrenden und führen nicht selten zu Unfällen, die indirekt aus dieser Gefährdungssituation entstehen. Dazu zählen sogenannte Dooring-Unfälle: Radfahrende, die sich durch dicht überholende Fahrzeuge bedrängt fühlen, fahren zu nah an parkenden Autos vorbei und riskieren eine Kollision mit plötzlich geöffneten Autotüren. Weitere Folgen sind die Vermeidung bestimmter Strecken, das Ausweichen auf Gehwege oder sogar der Verzicht auf das Fahrrad als Verkehrsmittel.

Derzeit läuft in Koblenz die Aktion Stadtradeln. Drei Wochen lang steht das Fahrrad dabei als bevorzugtes innerstädtisches Verkehrsmittel im Fokus. Ziel ist es, auf die Bedürfnisse von Radfahrenden nach einer sicheren und attraktiven Infrastruktur hinzuweisen. In dieser Zeit wird ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen erwartet.

Wie bereits im vergangenen Jahr organisiert die Stadtverwaltung vom 5. bis 25. September 2025 gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Koblenz, der Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz, dem ADFC Koblenz-Untermosel, dem VCD Kreisverband Mittelrhein und dem Radentscheid eine Verkehrssicherheitskampagne. Auf 15 Großflächenplakaten im Stadtgebiet wird auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von Kraftfahrzeugen zu Radfahrenden hingewiesen.

Um den Umstieg auf das Fahrrad zu fördern, arbeitet die Stadt Koblenz kontinuierlich am Ausbau einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur. Gleichzeitig sind alle Verkehrsteilnehmenden gefordert, die geltenden Regeln einzuhalten. BA

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In der Trierer Straße wies im Frühjahr 2024 ein gut sichtbares Großflächenplakat alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberholabstand zu Radfahrenden einhalten müssen. Foto: Stadt Koblenz / Ralph Emmerich

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