Eine weiterhin hohe Anzahl an Covid 19-Infizierten und die hohen Krankenstände innerhalb der Belegschaft in den Koblenzer Krankenhäusern führen dazu, dass die Lockerungen in der Gesellschaft nicht auf die Krankenhäuser angewendet werden können.

Koblenzer Krankenhäuser müssen an Besuchsverbot festhalten

Koblenzer Krankenhäuser müssen an Besuchsverbot festhalten

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Koblenz. Eine weiterhin hohe Anzahl an Covid 19-Infizierten und die hohen Krankenstände innerhalb der Belegschaft in den Koblenzer Krankenhäusern führen dazu, dass die Lockerungen in der Gesellschaft nicht auf die Krankenhäuser angewendet werden können. Die

aktuelle Lage erfordert auch weiterhin eine Einschränkung der Besuchsmöglichkeiten, um Patienten sowie Mitarbeitende bestmöglich zu schützen. Die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur und damit der medizinischen Versorgung für Koblenz und Umgebung begründen diese Entscheidung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein, des Katholischen Klinikums Koblenz-Montabaur und des Bundeswehr Zentralkrankenhauses Koblenz. Ausnahmen vom Besuchsverbot sind weiterhin die folgenden:

- Familienbesuche durch frisch gebackene und werdende Väter

- Schwerkranke, Demenzkranke – nach vorangehender Abstimmung mit den behandelnden Ärzten

- Intensivpflichtige Patienten nach vorangehender Abstimmung mit dem diensthabenden Arzt

- Verabschiedung von Verstorbenen

Die Abstimmung hinsichtlich des Besuches in den genannten Ausnahmefällen erfolgt über die Pforten der einzelnen Standorte. Der Besuch ist idealerweise in die vor Ort geltenden

Besuchszeiten zu legen. Zudem ist der Besuch auf maximal eine Person pro Patienten und pro Tag auf 45 bis 60 Minuten zu reduzieren. Die Details zu den Regelungen vor Ort sind den jeweiligen Internetseiten der Krankenhäuser zu entnehmen. Die Regelung für Begleitpersonen Minderjähriger ist von der Einschränkung nicht betroffen.

„Es ist uns nicht leichtgefallen, das Besuchsverbot bis mindestens nach Ostern aufrechtzuerhalten. Wir nehmen unseren Versorgungsauftrag und unsere Fürsorgepflicht äußerst ernst. Zudem handeln wir zum Schutz unserer Mitarbeitenden und der Patienten, die wir pflegerisch, medizinisch und therapeutisch versorgen“, betonen die Klinikleitungen unisono.

Gemeinsam hält man nach wie vor an dem erprobten Konzept zur Sicherstellung der klinischen Versorgung der Bürger und Bürgerinnen aus Koblenz und dem Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald fest. Die Koblenzer Kliniken agieren gemeinsam im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz und bilden ein Koordinierendes Lagezentrum (KLZ), an das alle Krankenhäuser des Versorgungsgebietes angeschlossen sind. So können Informationen über die Versorgungskapazitäten und

-engpässe für Corona-Patienten, aber auch für alle anderen Patienten, die dringlich behandelt werden müssen, sehr schnell ausgetauscht werden. Auf diesem Wege sind die Krankenhäuser der Region zusätzlich in der Lage, sich gegenseitig zu unterstützen und die Behandlungskapazitäten bestmöglich zu nutzen.

Pressemitteilung Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH