Allgemeine Berichte | 07.09.2021

Sonderreglung zur Übernahme der Mehrkosten in der Schülerbeförderung angestrebt

Kreis Ahrweiler übernimmt Fahrtkosten zu Ersatzschulorten

Kreis Ahrweiler. Viele Schulen sowie die Infrastruktur der regulären Linienwege im ÖPNV sind durch die Hochwasserkatastrophe schwer getroffen. Innerhalb kürzester Zeit mussten Ausweichstandorte und Lösungen für die Schülerbeförderung gefunden werden. Nicht immer konnten dabei zum Teil längere Schulwege oder Umstiege verhindert werden. Die entstehenden Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler werden grundsätzlich bis Ende der Sekundarstufe I durch den Kreis Ahrweiler übernommen – also auch dann, wenn Ersatzschulorte aufgesucht werden müssen.

Entsprechende Anträge halten die jeweiligen Schulsekretariate vor und können online auf der Internetseite des Kreises unter der Rubrik „Schülerbeförderung“ ausgefüllt werden.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Anträge bereits vor dem 14./15. Juli 2021 eingegangen sind, werden – soweit erforderlich – automatisch Fahrkarten zum jeweiligen Ersatzschulort bestellt. Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort sich geändert hat oder die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, sollten Änderungen schnellstmöglich mitteilen oder eine Antragstellung vornehmen.

Die Kreisverwaltung ist sich darüber bewusst, dass in vielen Fällen für die Schülerinnen und Schüler, die nach Schulgesetz keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben, Mehrkosten entstehen können. Der Kreis hat daher bereits das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz kontaktiert, um mögliche Sonderreglungen zu finden und auch in diesen Fällen Mehrkosten zu erstatten.

Der Verkehrsverbund Rhein Mosel (VRM) und die Kreisverwaltung prüfen die Möglichkeiten eines Erstattungsverfahrens. Vor diesem Hintergrund wird dazu geraten, teurere Fahrausweise aufzubewahren bis über die weitere Vorgehensweise entschieden ist.

Eine Übersicht über die betroffenen Schulen sowie Einzelheiten zu den Ersatzlösungen und der Erreichbarkeit der Standorte aus den verschiedenen Wohnorten gibt es unter https://kreis-ahrweiler.de > Menü > „Flutkatastrophe“ > „Schülerbeförderung“.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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