Allgemeine Berichte | 11.04.2025, 10:29 Uhr

Konzepte zur Sicherstellung der Notfallversorgung nach Klinikschließung im Landkreis Cochem-Zell vorgestellt

Kreistag setzt auf zusätzliche Rettungsfahrzeuge und Telemedizin

Symbolbild. Foto: filmbildfabrik - stock.adobe.com
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Kreis Cochem-Zell. Im Rahmen der Kreistagssitzung am 31. März 2025 wurden die Ergebnisse der vom Kreistag beschlossenen Begutachtung mit dem Ziel der Sicherstellung der akuten Notfallversorgung nach Schließung des Klinikums Mittelmosel durch Experten vorgestellt. Hiermit war ein breites Expertenfeld betraut worden und die entsprechenden Referenten der zuständigen Rettungsdienstbehörde Mayen-Koblenz, des Ministeriums des Innern und für Sport (zugleich oberste Rettungsdienstbehörde), des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit und des Fraunhofer-Instituts für Experimentelles Software Engineering IESE trugen dem Kreistag die Erkenntnisse vor und standen für Fragen zur Verfügung.

Zur Gewährleistung der akuten Notfallversorgung infolge der Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell müssen zwei Säulen betrachtet werden, das Rettungswesen und die stationäre Notfallversorgung, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen stationären Aufnahmekapazitäten der Zielkliniken (z. B. Wittlich, Simmern, Cochem, Daun, etc.).

Rettungswesen

Die Bedarfsanalyse und -planung erfolgte anhand realer Einsatzdaten der Jahre 2023 und 2024 über eine sog. eventbasierte Simulation. Dieses Verfahren wurde von der TU Kaiserslautern in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut IESE entwickelt. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Fahrtzeiten der realen Notfalleinsätze berücksichtigt wurden.

Wesentliche Ergebnisse

- Im Jahr 2024 wurde bei Notfalleinsätzen im Landkreis Cochem-Zell 787-mal das Krankenhaus Cochem und 752-mal das Klinikum Mittelmosel in Zell angefahren.

- In 117 Fällen, bei denen das Klinikum Mittelmosel angefahren wurde, gab es den Einsatzcode „Brustschmerz oder Verdacht auf Herzinfarkt“ (Achtung: Einsatzcode ist nicht gleichbedeutend mit tatsächlicher Diagnose oder lebensbedrohlichem Notfall!).

- Die gesetzlich vorgegebene Hilfeleistungsfrist (Zeit vom Notruf bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels) von 15 Minuten kann im Rettungsdienstbereich Koblenz grundsätzlich eingehalten werden. Konkret beträgt die Eintreffzeit durchschnittlich 10:28 Minuten im Landkreis Cochem-Zell, im Bereich der Stadt Zell 07:38 Minuten.

- Auch eine Betrachtung der Erreichbarkeit auf Ortsebene bestätigt dieses Ergebnis; lediglich im Bereich der Rettungswache Lutzerath muss nochmals eine nähere Analyse erfolgen.

- Es wurde Nachweis geführt, dass die Bereitstellung eines zusätzlichen Rettungswagens (RTW) zum 01.07.2025 die künftig längeren Umlaufzeiten der Fahrzeugeinsätze klar auffangen kann.

- Die durchschnittliche Eintreffzeit der zuständigen Rettungshubschrauber in Wittlich, Koblenz und am Nürburgring beträgt 8:35, 12:31 und 10:12 Minuten.

- Die beiden Notarztstandorte in Senheim und Blankenrath bleiben erhalten.

- Durch den zusätzlichen Einsatz von Telekardiologie und Telenotarzt beginnen zielführende Rettungsmaßnahmen im Rettungswagen deutlich früher und gezielter. Die aufnehmende Klinik ist bei Ankunft bereits vorbereitet und der Beginn der weiteren Behandlung (z. B. im Herzkatheterlabor) schneller möglich. Das bedeutet, dass ein ggfls. längerer Fahrtweg durch die deutlich kürzere sog. Door-to-Balloon-Zeit kompensiert wird. Konkret laufen derzeit im Rettungsdienstbereich Koblenz Schulungen des Personals, sodass der Telenotarzt zum 01.07.2025 eingeführt werden kann.

Stationäre Notfallversorgung

Der zuständige Referent für Krankenhausplanung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit konnte folgende Informationen geben:

- Die Erreichbarkeit des nächstgelegenen Krankenhauses innerhalb von 30 Minuten ist ein Richtwert, der in RLP zu rd. 98% eingehalten werden kann, zugleich aber keine rechtliche Grundlage darstellt.

- Die 30-Minuten-Grenze im Bereich Zell wird in einigen Fällen nur geringfügig überschritten (31 – 33 Minuten).

- Die Umsetzung eines ambulanten Gesundheitszentrums in Zell und die damit geschaffene Anlaufstelle ohne Terminvereinbarung ist der richtige Ansatz, insbesondere auch für Alltagsnotfälle.

- Größere Krankenhäuser (z. B. Wittlich) haben einen Vorteil hinsichtlich der Behandlungsqualität und der Belastbarkeit.

- Die Kapazitäten der umliegenden Krankenhäuser reichen aus, um die zusätzlichen Fälle aus Zell aufzunehmen. Konkret werden in Wittlich 18 neue Planbetten geschaffen, auch die „Stroke Unit“ zur Behandlung von Schlaganfällen wird ausgebaut. Zurzeit werden in Wittlich jährlich etwa 20-mal so viele Schlaganfälle wie in Zell behandelt, sodass dort nicht nur die erforderliche fachliche Expertise, sondern auch die personellen Ressourcen verlässlich vorhanden sind.

- Für den Hunsrück bietet auch das Krankenhaus in Simmern eine gute Erreichbarkeit. Hier sei man mit dem Träger bzgl. der zukünftigen Ausgestaltung der Leistungsgruppen im Gespräch.

- Das Krankenhaus in Cochem spielt ebenfalls eine wichtige Rolle für die weitere Notfallversorgung.

- Im ambulanten Gesundheitszentrum in Zell soll auch zukünftig eine anspruchsvolle, ambulante kardiologische Behandlung erfolgen.

- Die Überlastung der Notaufnahmen (teilweise hohe Wartzeiten) ist ein bundesweites Problem der Patientensteuerung, da viele Patienten die Notaufnahmen aufsuchen, obwohl kein Notfall vorliegt (z. B. weil man keinen zeitnahen ambulanten Termin bei einem niedergelassenen Arzt erhalten hat). Diese Situation wird jedoch nicht durch das Vorhalten eines Krankenhauses mit Notaufnahme gelöst.

Bewertung

Insgesamt befindet sich der Medizinsektor in Deutschland in einer großen Umbruchphase.

Dabei bleibt vor allem die Patientensteuerung eine große Herausforderung, wobei eine Lösung nicht auf Landkreisebene gefunden werden kann.

Das bereits vorhandene und vorgestellte Konzept kann insbesondere im Bereich des Rettungswesens durch die nachvollziehbare Bedarfsermittlung anhand echter Einsatzdaten viele Ängste und Befürchtungen hinsichtlich einer vermuteten, unzureichenden Versorgung im Notfall nehmen und widerlegen. Der Kreistag fordert, dass hier auch künftig ein engmaschiges Monitoring stattfindet, um im Bedarfsfall kurzfristig reagieren zu können. Dieses wurde seitens der Rettungsdienstbehörden zugesagt. Zudem ist noch eine weiterführende Prüfung im Bereich der Rettungswache Lutzerath erforderlich.

Die Bereitstellung eines zusätzlichen RTW, zunächst aufgrund des hohen Personalbedarfs (Fachkräftemangel) zum 01.07.2025 tagsüber, perspektivisch aber 24/7, bietet eine gewisse Redundanz.

Zur Herausforderung der Bereitstellung ausreichender Aufnahmekapazitäten in den umliegenden Krankenhäusern versichert das zuständige Ministerium, dass ausreichende Kapazitäten vorhanden sind bzw. kurzfristig geschaffen werden sollen.

Versorgungskonzept

Im Rahmen der Kreistagssitzung wurde auch der als Ergebnis des Bürgerentscheids geforderte Auftrag für die Erstellung eines „Medizinischen Versorgungskonzeptes Cochem-Zell“ an das „Institut of Health Care Business GmbH“ (hcb) unter Leitung von Prof. Dr. Boris Augurzky vergeben.

Pressemitteilung des

Kreis Cochem-Zell

Symbolbild. Foto: filmbildfabrik - stock.adobe.com Foto: filmbildfabrik - stock.adobe.com

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