Allgemeine Berichte | 27.12.2024

Es sind nur noch wenige Tage bis Silvester.

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Sy,bolbild. Foto: sunakri - stock.adobe.com

Rheinland-Pfalz. Nur noch wenige Tage bis Silvester. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) gibt zu diesem Anlass Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerk, damit es rund um den Jahreswechsel möglichst nicht zu Verletzungen und anderen Unglücksfällen kommt.

Sicherheitshinweise beim Zünden von Feuerwerk

Beachten Sie die Gebrauchsanweisung Ihres Silvester-Feuerwerks. Feuerwerk sollte nur auf ebenen Flächen abgeschossen werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuerwerk einen sicheren Stand hat und nutzen Sie geeignete „Rampen“ für den Abschuss von Raketen (besser einen Getränkekasten statt freistehende Einzelflaschen nutzen).

Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Gebäuden, Tieren sowie Autos ein und achten Sie darauf, dass sich keine Hindernisse (z.B.

Bäume, Balkone) in der Flugbahn der Raketen befinden. Halten Sie beim Anzünden keine Körperteile über den Feuerwerkskörper. Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen Sie ausschließlich im Freien verwenden.

Auf was beim Kauf von Feuerwerk zu achten ist

Feuerwerkskörper müssen geprüft sein, bevor sie in Deutschland verkauft und verwendet werden dürfen. Nicht zugelassene, also nicht sicherheitsgeprüfte und entsprechend gekennzeichnete, Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind in Deutschland verboten. Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper ist strafbar. Bei der Nutzung von illegalen Feuerwerkskörpern besteht eine große Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer

- von Schäden am Gehör, Verlust von Gliedmaßen, Verbrennungen bis hin zum Tod ist alles möglich. Um sicher zu stellen, in Deutschland zugelassene Böller zu erhalten, sollte man diese ausschließlich in regulären Geschäften erwerben. Wer im Internet kauft, sollte dies nur über seriöse, geprüfte Online-Shops tun. Es empfiehlt sich beim Kauf von Pyrotechnik stets auf das CE-Kennzeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle (z.B.CE0589) sowie die Registriernummer (z.B. 0589-F2-4567) zu achten. Die Registriernummer setzt sich aus der Kennnummer der Prüfstelle, der Feuerwerkskategorie sowie einer fortlaufenden Nummer des Herstellers zusammen. Für Privatpersonen sind in der Regel nur die Kategorien F1 und F2 zulässig. Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache beigefügt bzw. aufgedruckt sein.

Selbstgebasteltes Feuerwerk

Selbst hergestelltes Feuerwerk stellt eine nicht abschätzbare Gefahr dar.

Jährlich sterben unnötig Menschen bei der Herstellung illegaler Feuerwerke. Die Herstellung und der Gebrauch von selbstgebautem Feuerwerk ist strafbar.

Blindgänger und Feuerwerksmüll

Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen im Zusammenhang mit nicht explodierten Feuerwerkskörpern, weil versucht wird, diese erneut zu zünden.

Deshalb unser Rat: Halten Sie Abstand zu nicht richtig gezündetem Feuerwerk.

Feuerwerk sollte niemals erneut angezündet oder geöffnet werden. Achten Sie auf Kinder und weisen Sie diese darauf hin, dass es gefährlich ist, nicht richtig gezündetes Feuerwerk einzusammeln und damit zu experimentieren. Feuerwerksreste sollten erst weggeräumt werden, wenn diese richtig abgekühlt sind. Diese können über den regulären Hausmüll entsorgt werden. Für nicht explodiertes und CE-gekennzeichnetes Feuerwerk wird die Entsorgung über einen Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall empfohlen.

Alkohol an Silvester

Gerade an Silvester gehört Alkohol für viele Menschen einfach dazu. Doch besonders beim Zünden von Feuerwerk ist es fahrlässig vorher große Mengen an Alkohol zu konsumieren. Deshalb unser Appell: Möglichst nüchtern Raketen und anderes Feuerwerk zünden!

Außerdem wichtig

Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung nur in der Neujahrsnacht gezündet werden. Zudem ist ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von z.B. Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen verboten.

Pressemitteilung Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Weitere Themen

Sy,bolbild. Foto: sunakri - stock.adobe.com Foto: sunakri - stock.adobe.com

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Stefan Kaufmann: Freitag, 13.02.2026 18:11 Uhr- fastNachtZug in Kell Freitag, 13.02.2026 After-Zoch-Party nach dem fastNachtZug im Bürgerhaus Kell (Pöntertalstraße 38)

Neuwied: Gesunde Bäume sollen gefällt werden

  • Sven : Typisch Neuwied alte Bäume fällen un kleine neu pflanzen. Lastt die alten großen stehen.
  • Boomerang : Was zum T ist eine Platanen Allergie? Die Argumentation der Stadt ist mit normalem Menschenverstand nicht zu begreifen. Es geht doch wahrscheinlich allein darum das solch große Bäume Pflege und Schnitt brauchen und das Geld kostet.
  • E.Schmitt: Guten Morgen, habe gerade den Artikel gelesen. Unfassbar dieser Gedanke, das gesunde Bäume gefällt werden sollen. Wir wissen doch alle das Bäume zur Luftqualität sein müssen. Egal wo sie stehen. Die...
  • E.juedt: Lecker essen. Pizza grosse Klasse
Imageanzeige
Rund um´s Haus
Essen auf Rädern
Geschäftspartner für Versandhandel
Karneval in der Grafschaft
Karneval in der VG Altenahr
Karnevalsumzug Walporzheim
Heimersheimer Karnevalsumzug, 14.02.26
Karneval in Oberbreisig
Empfohlene Artikel

Kreis MYK. Der Tag des Gesundheitsamtes findet jedes Jahr am 19. März statt – dem Geburtstag von Johann Peter Frank, der als Begründer des öffentlichen Gesundheitsdienstes gilt. Anlässlich dieses Tages lädt das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz alle interessierten Bürger herzlich ein, die vielfältigen Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des Gesundheitsamtes kennenzulernen. Die Veranstaltung steht in diesem...

Weiterlesen

Weitere Artikel

Burgen. Der Ortsverbandstag des VdK Ortsverbandes Burgen musste vom ursprünglichen Termin 7. März 2026 verlegt werden auf Samstag, 14. März 2026 - Beginn: 14 Uhr.

Weiterlesen

Veranstaltungen des Vereins plus/minus 60 aktiv im März

Wildpark am Forsthaus Remstecken

Kobern-Gondorf. Der Verein plus/minus 60 aktiv besucht den Wildpark am Forsthaus Remstecken im Koblenzer Stadtwald.

Weiterlesen

DA bis auf Widerruf
Monatliche Anzeige
Dauerauftrag
Daueranzeige
Kreishandwerkerschaft
Imageanzeige
Imageanzeige
Anzeige Andernach Mitte Card
Karneval in der Grafschaft
Heimersheimer Karnevalsumzug, 14.02.26Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Karneval im Brohltal
Karneval in Oberbreisig
Karneval in Oberbreisig
Bad Neuenahr-Ahrweiler feiert Karneval
Öffnungszeiten Karneval
Karneval in der Region
Veilchendienstagszug Mendig
Karneval in Mendig