Allgemeine Berichte | 29.06.2020

Landkreis Mayen-Koblenz fördert Solarspeicher

Mittel in Höhe von 160.000 Euro stehen zur Verfügung

Die Klimaschutzmanager Nico Hickel (links) und René Leßlich freuen sich über zahlreiche Anträge für das Solarspeicher-Förderprogramm. Foto: privat

Kreis MYK. Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung die Richtlinie zur Förderung von Solarspeichern verabschiedet. Mit dem Solarspeicher-Förderprogramm wird die Errichtung von stationären Batteriespeichern in Privathaushalten, Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz gefördert, die im Zusammenhang mit einer bestehenden Photovoltaikanlage installiert werden. Ziel des Förderprogrammes ist es, die installierte Speicherkapazität für regenerativen Solarstrom im Landkreis Mayen-Koblenz zu erhöhen, um so zu einer langfristigen Steigerung der Eigenstromversorgung beizutragen.

An wen richtet sich das Förderprogramm und was wird vorausgesetzt? Das Förderprogramm richtet sich an private Haushalte und Träger von Schulen und Kindertagesstätten, deren Gebäude sich im Landkreis Mayen-Koblenz befinden.

Wesentliche Voraussetzung zur Förderung eines neuen Solarspeichers ist eine bestehende Photovoltaikanlage, deren Inbetriebnahme vor dem 1. Oktober 2019 erfolgte und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 15 Jahre ist.

Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung des Solarspeichers beträgt 200 Euro für jede Kilowattstunde Speicherkapazität und bemisst sich dabei im Verhältnis 1:1 Nennleistung der Photovoltaikanlage zu Nennkapazität des Solarspeichers. Träger von Schulen und Kindertagesstätten erhalten einen zusätzlichen Bonus von 100 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität für die Planung der Anlage. Um eine realistische Anlagendimensionierung zu gewährleisten, ist die maximale Speicherkapazität für private Haushalte auf zehn Kilowattstunden und für Träger von Schulen und Kindertagesstätten auf 20 Kilowattstunden begrenzt.

Somit stehen für private Haushalt Fördermittel bis zu 2.000 Euro zur Verfügung. Für Träger von Schulen und Kindertagesstätten sind sogar bis zu 6.000 Euro vorgesehen. Der Fördertopf ist auf insgesamt 160.000 Euro begrenzt.

Zeitraum zur Antragsstellung? Das erste Antragsfenster des Solarspeicher-Förderprogrammes Mayen-Koblenz ist vom 17. Juni bis einschließlich 15. Oktober geöffnet. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Was muss der Antragssteller beachten? Es ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Beauftragung zur Lieferung und Installation des Solarspeichers erst nach einer schriftlichen Förderzusage durch die Kreisverwaltung erfolgen darf. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen. Im Falle einer Förderzusage sind nach Abschluss der Installationsarbeiten und Inbetriebnahme des Solarspeichers die Rechnungsbelege und erforderlichen Nachweise bis spätestens 28. Februar 2021 bei der Kreisverwaltung einzureichen.

Die Richtlinie zum Solarspeicher-Förderprogramm sowie die Antragsunterlagen mit den Hinweisen zu den Fördervoraussetzungen können auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www. kvmyk.de/solarspeicher heruntergeladen werden.

Für Fragen zum Förderprogramm und zur Antragstellung stehen die Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Nico Hickel, Tel. (02 61) 108-423 und René Leßlich, Tel. (02 61) 108-510, gerne zur Verfügung. Alternativ kann auch eine E-Mail an klima@kvmyk.de gesendet werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Die Klimaschutzmanager Nico Hickel (links) und René Leßlich freuen sich über zahlreiche Anträge für das Solarspeicher-Förderprogramm. Foto: privat

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