Allgemeine Berichte | 16.10.2019

Struktur- und Genehmigungsdirektion ist für 550 Stauanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz verantwortlich

SGD Nord nimmt Rückhaltebecken unter die Lupe

Sie waren bei der Überprüfung des Rückhaltebeckens dabei (von links): Reiner Oster (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz), Norbert Weis und Markus Roth (VG Weißenthurm) sowie Joachim Arenz (SGD Nord).Copyright: SGD Nord

Mülheim-Kärlich. Idyllisch liegt es da: Das Rückhaltebecken des Mülheimer Bachs oberhalb der Ortslage von Mülheim-Kärlich und hat den Charakter eines naturnahen Landschaftsweihers. Doch das Becken erfüllt auch einen wichtigen Zweck, ist es doch im Fall, dass der Bach größere Wassermengen führt, in der Lage, dieses zurückzuhalten und den Bach somit kontrollierbar zu machen. Es dient somit also dem Schutz vor Hochwasser. Und damit dieser dauerhaft gewährleistet werden kann, muss die Anlage regelmäßig durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Wasserbehörde überprüft werden.

Rückhaltebecken wird regelmässig überprüft

Die Anlage in Mülheim-Kärlich, in der 74000 Kubikmeter Wasser des Lützelbachs gestaut werden können, ist nur eine von 550 Stauanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz, die von der SGD überwacht werden. Sie ist für die Speicherung eines 50-jährlichen Hochwasserereignisses bemessen, zählt zu den mittelgroßen Anlagen und wird in die sogenannte Sicherheitsklasse zwei eingeordnet (siehe Hintergrundtext). Und auch wenn es noch deutlich größere Anlagen der Sicherheitsklasse eins gibt, die besonders intensiv überwacht werden, so ist auch bei der routinemäßigen Untersuchung der mittelgroßen Anlagen ein akribisches Vorgehen angesagt.

Denn die Überprüfung dient vor allem der Sicherheit der Bürger, erklärte die SGD bei der sogenannten Stauanlagenschau, die gemeinsam mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der Verbandsgemeinde Weißenthurm, der Betreiberin der Anlage, durchgeführt wurde. Besonderen Wert legten die Wasserbauexperten daher auf die Überprüfung des Staudamms, des Betriebsauslasses für den gewöhnlichen Abfluss aus dem Rückhaltebecken sowie der Hochwasserentlastungsanlage. Letztere besteht aus einem Hochwasserentlastungskanal, einem Tosbecken unterhalb des Staudammes sowie dem Einlaufbauwerk mit Überfallschwelle. Durch diese wird das Hochwasser im Fall, dass das Becken voll ist, schadlos abgeleitet.

Bei einem Versagen des Staudamms könnten sich die gespeicherten Wassermassen schlagartig entleeren und oberirdisch durch den Ortsteil Mülheim abfließen und dabei immense Schäden verursachen. Die ordnungsgemäße Funktion des Betriebsauslasses und der Hochwasserentlastungsanlage stellt sicher, dass bei höheren Zuflüssen aus dem Oberlauf nur die Wassermenge aus dem Rückhaltebecken in den Mülheimer Bach weitergeleitet wird, die ohne Ausuferung schadlos durch die unterhalb gelegene Ortslage abgeführt werden kann. Daher müssen festgestellte Mängel schnell beseitigt werden. Denn der nächste Starkregen kommt bestimmt.

Beanstandungen hielten sich in Grenzen

In Mülheim-Kärlich hielten sich die Beanstandungen aber aufgrund der guten Wartung der Anlage durch die Verbandsgemeinde Weißenthurm in Grenzen. Wie die SGD erläuterte, wurden keine Mängel festgestellt. Es sind ausschließlich die ohnehin ständig laufenden Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Die Anlage kann damit auch weiterhin ihren Zweck erfüllen – und nicht nur schön aussehen.

Pressemitteilung der SGD Nord

Sie waren bei der Überprüfung des Rückhaltebeckens dabei (von links): Reiner Oster (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz), Norbert Weis und Markus Roth (VG Weißenthurm) sowie Joachim Arenz (SGD Nord).Copyright: SGD Nord

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