Allgemeine Berichte | 12.12.2025

Stadt Rheinbach schafft Transparenz zu ihrer Stellungnahme zu Überschwemmungskarten

Rheinbach. Die zur vorläufigen Sicherung und Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Swistbachs und seiner Nebengewässer durch die Bezirksregierung Köln veröffentlichten Überschwemmungskarten stellen ein zentrales Instrument des kommunalen Risikomanagements dar.

Ergänzend zu der bereits vorliegenden Starkregengefahrenkarte ermöglichen es die Überschwemmungskarten potenzielle Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen, Risiken transparent darzustellen und so eine verlässliche Grundlage für die Information, Warnung und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Durch die mit der Festlegung als Überschwemmungsgebiet verbundenen Folgen kann die Festlegung eines Überschwemmungsgebiets zugleich ein gewichtiger Eingriff in Eigentum und Vermögen von Grundeigentümern im Überschwemmungsgebiet und in die kommunale Selbstverwaltung sein.

„Es ist daher von immenser Bedeutung, dass die Überschwemmungskarten auf einer belastbaren und aktuellen Datenbasis beruhen. Nur so können sie die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten widerspiegeln und eine zuverlässige Einschätzung der Gefährdungslage ermöglichen. Eine solide Datengrundlage stärkt nicht nur die Aussagekraft der Karten, sondern bildet auch die Voraussetzung dafür, dass geeignete Schutz- und Vorsorgemaßnahmen geplant und wirksam umgesetzt werden können“, erklärt Bürgermeister Dr. Daniel Phiesel.

Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stadt Rheinbach als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt. Wegen der besonderen Bedeutung dieses Verfahrens für große Teile des Stadtgebietes ist der Ausschuss für Umwelt und Mobilität für die Entscheidung über den Inhalt der Stellungnahme zuständig. Da der Ausschuss am 24. November neu gebildet wurde und eine Dringlichkeitssitzung vor Fristablauf am 2. Dezember nicht möglich war, haben sich Bürgermeister Dr. Daniel Phiesel und Dr. Georg Wilmers als neugewählter Vorsitzender des Ausschusses verständigt, den Inhalt der Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung festzulegen, die dem Ausschuss in seiner ersten planmäßigen Sitzung am 27. Januar 2026 zur Genehmigung vorgelegt wird.

In ihrer Stellungnahme an die Bezirksregierung hat die Stadt Rheinbach zunächst festgestellt, dass die vorläufige Festlegung der Überschwemmungsgebiete zu erheblichen Eingriffen in kommunale Selbstverwaltungsrechte sowie in das Eigentum von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden führt, etwa durch Genehmigungspflichten nach § 78a Wasserhaushaltsgesetz oder wirtschaftliche Nachteile wie Wertverlust von Grundstücken und steigende Versicherungsprämien und die städtebauliche Entwicklung wird durch die große Ausdehnung der Gebiete erheblich erschwert.

Solche Eingriffe sind nur gerechtfertigt, wenn die Festlegungen realitätsgerecht sind.

Daran bestehen Zweifel. So wurden aktuell als gefährdet ausgewiesene Flächen selbst beim extremen Unwetterereignis 2021 nicht überschwemmt. Die topographischen und hydrologischen Verhältnisse haben sich seitdem kaum verändert. Zudem wurden bestehende Hochwasserschutzmaßnahmen in den Berechnungen wohl nicht berücksichtigt. Daher erscheinen die ausgewiesenen Gebiete als zu weiträumig.

Die Stadt Rheinbach verfügt bereits über ein eigenes, von einem Fachbüro entwickeltes Starkregen-Modell, das nachweislich realitätsnähere Ergebnisse liefert und der Bezirksregierung gerne zur Verfügung gestellt wird.

Nach der Wiederherstellung der Infrastruktur hat die Stadt umfassende Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenprävention eingeleitet. Dazu zählen neben der Erstellung einer Starkregengefahrenkarte auch die Zusammenarbeit in der Hochwasserschutzkooperation unter Leitung des Erftverbands sowie die Finalisierung des kommunalen Schutzkonzepts im Frühjahr 2026. Ergänzend wurden mittlerweile zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die unabhängig von zukünftigen Entwicklungen in jedem Fall Vorteile bringen, wie bspw. die Beschaffung von mobilen Hochwasserschutzelementen mit über 600 m Länge oder die Bestellung von drei mobilen Hochleistungspumpen.

Weiter kritisiert die Stadt, dass in den hydraulischen Berechnungen Gebäudekörper als durchlässig für Wasserströme behandelt wurden, was zu unrealistischen Ergebnissen der Überflutungssimulationen führt.

Der Stadtverwaltung ist es ein großes Anliegen, Transparenz zu ihrer Beteiligung zu schaffen, damit Bürgerinnen und Bürger nicht erst zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität den Zugang zur Stellungnahme der Stadt Rheinbach erhalten. „In unserer Stellungnahme werden neben den rein städtischen Belangen auch die Befürchtungen und Ängste betroffener Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck gebracht“ betont der Ausschussvorsitzende Dr. Georg Wilmers.

Die Stellungnahme ist samt Anlagen einsehbar auf der städtischen Internetseite unter https://www.rheinbach.de/starkregenvorsorge-und-hochwasserschutz.

Pressemitteilung

Stadt Rheinbach

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