Allgemeine Berichte | 24.04.2025

Finanzämter informieren über die Abgabepflicht

Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft

Rheinland-Pfalz. Viele Vereine erhalten demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen. Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindertagesstätten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck „KSt 1“ mit der „Anlage Gem“) sowie u.a. Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte abgeben. Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen zum gleichen Zeitpunkt endet, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele werden aber ein Anschreiben des Finanzamtes erhalten, das über die Abgabepflicht der Unterlagen informiert.

Abgabefrist und Möglichkeiten zur Fristverlängerung

Steuerbegünstigte Vereine, die nicht steuerlich beraten sind, müssen ihre Steuererklärung bis zum 31.07.2025 einreichen. Vereine, denen es nicht möglich ist, diese Frist einzuhalten, können einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, über den das für den Verein örtlich zuständige Finanzamt entscheidet.

Elektronische Abgabe der Steuererklärung

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Hierfür ist eine Registrierung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) erforderlich.

Einen Überblick über die einzelnen Schritte, von der Registrierung in „Mein ELSTER“ bis zur fertigen Körperschaftsteuererklärung, bietet eine Anleitung. Diese steht den Vereinen auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern (LfSt) (www.lfst.rlp.de) unter „ELSTER > Klickanleitungen > Mein ELSTER für Vereine“ zur Verfügung.

Informationen zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen finden sich auch unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/vereine. Wie üblich werden keine Steuererklärungs-Formulare an die Vereine versandt.

Vereinfachte Überprüfung

Wurden im Prüfungszeitraum nur geringe Einnahmen erzielt (insbesondere steuerpflichtige

Umsätze von weniger als 22.000 Euro pro Jahr), kann eine vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung erfolgen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Vordruck „Anlage zur Gemeinnützigkeitserklärung (Gem 1 – Anlage)“ vollständig ausgefüllt und zusätzlich zur Körperschaftsteuererklärung (Vordruck „KSt 1“ und „Anlage Gem“) eingereicht wird.

Der Vordruck „Gem 1 – Anlage“ steht als ausfüllbare pdf-Datei auf der Internetseite des LfSt unter „Service > Vereine > Vordrucke“ zur Verfügung.

In diesem Fall müssen Kassenberichte oder sonstige Unterlagen und Belege über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins zunächst nicht eingereicht werden. Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte usw. müssen jedoch stets abgegeben werden. Diese Unterlagen sowie der Vordruck „Gem 1 – Anlage“ können über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. Hierzu steht unter „Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge und Mitteilungen“ das Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ zur Verfügung. Alternativ können diese Unterlagen auch in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.

Sollte im Rahmen der Überprüfung durch das Finanzamt die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen und Belegen erforderlich werden, erhalten die Vereine eine entsprechende Benachrichtigung.

Pressemitteilung

Landesamt für Steuern

Rheinland-Pfalz

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • H. Schüller: Offenbar können Sie nicht lesen: "Wir freuen uns, dass unser Einsatz für die Bäume im Ausschuss und im Stadtrat erfolgreich war und die Planungen angepasst werden sollen, damit die Bäume erhalten bleiben...
  • Boomerang : Blablabla. Und wenn der Radweg fertig ist sind die Bäume weg. Genau wie in der Südallee sind dann plötzlich alle Bäume krank. Die Pflege und der Erhalt kostet Geld,und das steckt man lieber in Radwege...
  • H. Schüller: "klimafreundliche Elektromobilität" ist eine Falschbehauptung, denn der Bahnstrommix enthält reichlich Kohlestrom aus dem vor wenigen Jahren neugebauten Bahnkraftwerk Datteln. Oberleitungsfreie Bahnen...
  • Martin Schaefer : Meiner Meinung nach ist nur eine Brücke für alle (Autobrücke) sinnvoll. Sei es um bei Hochwasser den Rhein queren zu können ohne nach Neuwied oder Bonn fahren zu müssen. Auch sehe ich darin die größte...
  • Claus Schulte: Aufgrund der Kosten sollte keine Brücke zwischen Erpel und Remagen gebaut werden. Die Planungs-, Genehmigungs- und Baukosten für eine Brücke und die benötigten Anschlußbauwerke zwische Erpel und Remagen belaufen sich auf viele Mio.
  • Karsten Fehr: Aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes ist eine Autobrücke an dieser Stelle als unrealistisch anzusehen; es handelt sich hier um das FFH-Gebiet "Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied" (DE 5510-302)....
Wir helfen im Trauerfall
Dauerauftrag
Anzeige Holz Loth
Imageanzeige
Daueranzeige "Rund ums Haus"
Titelanzeige
Skoda
Shopping-Genuss-Abend in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 20.11.25
Nikolausmarkt in Oberbreisig
Nikolausmarkt in Oberbreisig
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Dauerauftrag
Imageanzeige
Baumfällung & Brennholz
Imageanzeige
Sponsoring Genuss Shopping Bad Neuenahr-Ahrweiler
Image
Seniorengerechtes  Wohnen wird ausgebaut
Imagewerbung
Stadt Linz
PR-Anzeige Hr. Bönder
Tag der offenen Tür
Kerzesching im Jaade 2025
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0492#
Titelanzeige