Allgemeine Berichte | 18.10.2021, 09:49 Uhr

Glockengeläut ist nicht gleich Glockengeläut

Stumme Glocken in Erpel: Zum Gottesdienst darf geläutet werden

Erpel. Die Glocken der Pfarrkiche in Erpel sind nachts verstummt. Der Grund: Ein Anwohner hat sich über die nächtliche Zeitansage per Glockenschlag gestört. Der Vorstand der Kirchengemeinde war damit zwar nicht zufrieden, musste aber die Stummschaltung dennoch hinnehmen. Denn der Glockenschlag verstößt gegen das Immissionsschutzgesetz und das beschreibt genau, wann etwas im öffentlichen Raum Geräusche versuchen darf und wann nicht. Heißt: Die Glocken muss zwischen 22 und 6 Uhr stillhalten, um die Nachtruhe nicht zu stören. Es gibt jedoch Ausnahmen. Denn Glockenschlag ist nicht gleich Glockengeläut. Zumindest dann, wenn es Teil der Religionsausübung ist. Darüber klärte nun das Bistum Köln auf Anfrage von BLICK aktuell auf. Grundsätzlich ist beim Glockengeläut zwischen weltlichem - also der Zeitangabe - und dem liturgischem Läuten (zu den Gottesdiensten, Feiertagen etc.) zu unterscheiden. So wird allgemein dem Glockengeläut keineswegs nur eine religiöse, sondern auch eine den Tag gliedernde soziale Funktion zugeschrieben. Das liturgische Geläut ist Teil der Religionsausübung und damit verfassungsrechtlich geschützt. Dieser Schutz geht dem Ruhebedürfnis der Anwohner jedenfalls dann vor, wenn die Lautstärke des Geläutes innerhalb der Grenzen der der Verwaltungsvorschrift liegt.

Einen Einfluss darauf hat das Bistum nicht. Auch die Entscheidung, wann, wie oft und wie lange geläutet wird liegt bei der jeweiligen Kirchengemeinde. Hier gibt es keine direkte Vorschrift, außer, die so genannte Widmungspflicht, dass das liturgische Läuten mit der Liturgie auch wirklich zusammenhängen muss.ROB

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dauerauftrag 2026
Rund um´s Haus
Dauerauftrag Imageanzeige
Werbeplan 2026 / rund ums Haus
Schleuter Gebäudetechnik
Titel
Empfohlene Artikel
Foto: Meckenheimer Prinzen Club 1991 e.V.
0

Meckenheim. „Meckem Alaaf you!“ Unter diesem Motto freut sich der Meckenheimer Prinzen Club 1991 e.V., das Meckenheimer Kinderprinzenpaar der Session 2026/2027 vorzustellen. Prinz Elias I. und seine Kinderprinzessin Aimee I. werden in den kommenden Monaten im blau-goldenen Ornat unterwegs sein. Eine Botschaft liegt den beiden dabei besonders am Herzen: „Meckem Alaaf you!“

Weiterlesen

Für die Astrid-Lindgren-Schule ist das Siegel eine besondere Anerkennung. Foto: VG Bad Hönningen:
30

Rheinbrohl. Wie wird Mathematik für Kinder verständlich, spannend und lebendig? Wie gelingt es, dass sie nicht nur rechnen, sondern mathematische Zusammenhänge wirklich begreifen und eigene Lösungswege entdecken? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Astrid-Lindgren-Schule Rheinbrohl intensiv – und das mit Erfolg: Sie gehört zu den ersten zehn Grundschulen in Rheinland-Pfalz, die mit dem QuaMath-RP-Schulsiegel ausgezeichnet wurden.

Weiterlesen

84

Lantershofen. Bald steht in Lantershofen wieder das große Oktoberfest an, welches die Bürgervereinigung alljährlich anlässlich der Ursulakirmes veranstaltet. Doch in diesem Jahr wird es zum 75-jährigen Jubiläum der Bürgervereinigung einige Neuerungen und zusätzliche Angebote geben. Die Hauptveranstaltung am Samstag, den 24.10. startet dieses Jahr bereits um 18 Uhr im festlich geschmückten Saal des Winzervereins mit Bierzeltatmosphäre.

Weiterlesen

Weitere Artikel