Glockengeläut ist nicht gleich Glockengeläut
Stumme Glocken in Erpel: Zum Gottesdienst darf geläutet werden
Erpel. Die Glocken der Pfarrkiche in Erpel sind nachts verstummt. Der Grund: Ein Anwohner hat sich über die nächtliche Zeitansage per Glockenschlag gestört. Der Vorstand der Kirchengemeinde war damit zwar nicht zufrieden, musste aber die Stummschaltung dennoch hinnehmen. Denn der Glockenschlag verstößt gegen das Immissionsschutzgesetz und das beschreibt genau, wann etwas im öffentlichen Raum Geräusche versuchen darf und wann nicht. Heißt: Die Glocken muss zwischen 22 und 6 Uhr stillhalten, um die Nachtruhe nicht zu stören. Es gibt jedoch Ausnahmen. Denn Glockenschlag ist nicht gleich Glockengeläut. Zumindest dann, wenn es Teil der Religionsausübung ist. Darüber klärte nun das Bistum Köln auf Anfrage von BLICK aktuell auf. Grundsätzlich ist beim Glockengeläut zwischen weltlichem - also der Zeitangabe - und dem liturgischem Läuten (zu den Gottesdiensten, Feiertagen etc.) zu unterscheiden. So wird allgemein dem Glockengeläut keineswegs nur eine religiöse, sondern auch eine den Tag gliedernde soziale Funktion zugeschrieben. Das liturgische Geläut ist Teil der Religionsausübung und damit verfassungsrechtlich geschützt. Dieser Schutz geht dem Ruhebedürfnis der Anwohner jedenfalls dann vor, wenn die Lautstärke des Geläutes innerhalb der Grenzen der der Verwaltungsvorschrift liegt.
Einen Einfluss darauf hat das Bistum nicht. Auch die Entscheidung, wann, wie oft und wie lange geläutet wird liegt bei der jeweiligen Kirchengemeinde. Hier gibt es keine direkte Vorschrift, außer, die so genannte Widmungspflicht, dass das liturgische Läuten mit der Liturgie auch wirklich zusammenhängen muss.ROB
Weitere Themen
Artikel melden
HeimatHelden: Saffig: Peter Röttgen und Dieter Sill sind für ihre Mitmenschen im Einsatz
- Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!
BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 1
- Rüdiger Knieps: Kesseling im Kreis Ahrweiler
Windpark für Bad Hönningen: Flächenpachtvertrag unterzeichnet
- Michael Kroeger: Bestätigung Wahlergebnis am 13.4.2026. Mark Geimer wird Stadtbürgermeister. Unterschrift Nutzungsvertrag Windkraft am 17.4.2026 durch den 1. Beigeordneten Werner Lahme. Die Vereidigung Mark Geimer als...
Kostenlose Beratung und Unterstützung
Beratungsleistungen der Gemeindeschwesterplus
Kreis Neuwied. Die Gemeindeschwesterplus bietet kostenlose Beratung und Informationen zu gesundheitlichen Themen wie Sturzprävention, Ernährung, Bewegung und vielen weiteren Aspekten - auch bei Hausbesuchen.
Weiterlesen
Astrologische Vorschau für die KW 18: Gesundheit, Liebe und Erfolg im Fokus bei den Sternzeichen
Sterne im Blick: Horoskop für die Woche 27. April bis 3. Mai 2026
Mit dem Übergang vom April in den Mai beginnt eine Woche, die von Aufbruch, Begegnungen und kleinen Wendepunkten geprägt ist. Rund um den 1. Mai rücken Feste, Traditionen und zwischenmenschliche Beziehungen in den Mittelpunkt. Das Feiern in den Mai hinein sorgt für Leichtigkeit, während alte Bräuche wie das Aufstellen des Maibaums für romantische Zeichen und neue Impulse stehen. Gleichzeitig fordert die Woche dazu auf, auf die eigene Balance zu achten und Chancen bewusst zu nutzen.
Weiterlesen
Jiddische Musik und Märchen
Klezmer märchenhaft
Koblenz. Klezmer märchenhaft - Jiddische Musik und Märchen am Samstag, 2. Mai 2026, 18 Uhr in der Christuskirche Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring / Hohenzollernstraße.
Weiterlesen
