Allgemeine Berichte | 13.06.2019

Urteil zur Kükentötung

Tötung männlicher Küken geht vorerst weiter

Tierschutzbund nennt Urteil enttäuschend

Männliche Küken von Legehennen werden nach dem Schlupf getötet. Copyright: A. Farkas/afi

Bonn/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat in seinem heutigen Urteil klargestellt, dass die Tötung männlicher Eintagsküken nicht mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar ist. Rein wirtschaftliche Gründe seien nach heutigem Stand kein „vernünftiger Grund“, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert. Im Ergebnis bestätigt das Gericht aber die vorinstanzlichen Urteile, die den nordrhein-westfälischen Erlass gegen die Tötung männlicher Eintagsküken als rechtswidrig angesehen hatten. Deswegen geht das Kükentöten zunächst einmal weiter, da den Brütereien eine sofortige Umstellung nicht zugemutet werden könne, so die Richter.

„Wir hätten uns ein sofortiges Verbot gewünscht. Die bisherige Praxis des Kükentötens wird erstmal wie gehabt weitergehen und an jedem weiteren Tag leiden und sterben lebensfähige Küken“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Schröder kritisiert zudem, dass das Gericht keine Frist festlegte, ab wann die Tötung verboten sein sollte. Die Richter verwiesen auf die Geschlechterbestimmung im Ei, die ohnehin „in näherer Zukunft“ möglich sein würde. Eine doppelte Umstellung für die Brütereien wolle man vermeiden. „Jetzt ist Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner umso stärker gefordert, schnellstmöglich tierschutzfreundliche Alternativen voranzutreiben und, wie im Koalitionsvertrag versprochen, das Kükentöten bis Mitte der laufenden Legislaturperiode zu beenden“, so Schröder. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes sollte in erster Linie die spektroskopische Methode vorangetrieben werden, die am 4. Bruttag angewandt wird und bei der ein Schmerzempfinden des Embryro ausgeschlossen ist. Langfristig müsse es aber eine Rückkehr zu Zweinutzungshühnern geben.

Positiv bewerten die Tierschützer dagegen, dass das Gericht klargestellt hat, dass wirtschaftliche Gründe nach heutigem Verständnis kein „vernünftiger Grund“ sein dürfen, um männliche Küken zu töten. „Der sogenannte ,vernünftige Grund‘ kann somit von der Agrarindustrie zukünftig nicht mehr wie bisher dazu genutzt werden kann, Tiere zu malträtieren und zu töten, das macht Hoffnung“, so Schröder.

Gegen das vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium 2013 ausgesprochene Verbot der Tötung hatten zwei Brütereien geklagt und in erster Instanz Recht erhalten. Im Berufungsverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Kükentötung aus wirtschaftlichen Gründen einen „vernünftigen Grund“ darstellt, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert. Eine Aufzucht der männlichen Küken sei wirtschaftlich nicht zumutbar. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht Leipzig heute allein über den Erlass aus NRW entschieden hat, handelt es sich bei der Frage, ob ein vernünftiger Grund bei der Kükentötung vorliegt, um die Auslegung von Bundesrecht. Demnach wird die Entscheidung bundesweit zu befolgen sein.

Pressemitteilung Deutscher Tierschutzbund e.V.

Männliche Küken von Legehennen werden nach dem Schlupf getötet. Copyright: A. Farkas/afi

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