Urteil zur Kükentötung
Tötung männlicher Küken geht vorerst weiter
Tierschutzbund nennt Urteil enttäuschend
Bonn/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat in seinem heutigen Urteil klargestellt, dass die Tötung männlicher Eintagsküken nicht mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar ist. Rein wirtschaftliche Gründe seien nach heutigem Stand kein „vernünftiger Grund“, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert. Im Ergebnis bestätigt das Gericht aber die vorinstanzlichen Urteile, die den nordrhein-westfälischen Erlass gegen die Tötung männlicher Eintagsküken als rechtswidrig angesehen hatten. Deswegen geht das Kükentöten zunächst einmal weiter, da den Brütereien eine sofortige Umstellung nicht zugemutet werden könne, so die Richter.
„Wir hätten uns ein sofortiges Verbot gewünscht. Die bisherige Praxis des Kükentötens wird erstmal wie gehabt weitergehen und an jedem weiteren Tag leiden und sterben lebensfähige Küken“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Schröder kritisiert zudem, dass das Gericht keine Frist festlegte, ab wann die Tötung verboten sein sollte. Die Richter verwiesen auf die Geschlechterbestimmung im Ei, die ohnehin „in näherer Zukunft“ möglich sein würde. Eine doppelte Umstellung für die Brütereien wolle man vermeiden. „Jetzt ist Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner umso stärker gefordert, schnellstmöglich tierschutzfreundliche Alternativen voranzutreiben und, wie im Koalitionsvertrag versprochen, das Kükentöten bis Mitte der laufenden Legislaturperiode zu beenden“, so Schröder. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes sollte in erster Linie die spektroskopische Methode vorangetrieben werden, die am 4. Bruttag angewandt wird und bei der ein Schmerzempfinden des Embryro ausgeschlossen ist. Langfristig müsse es aber eine Rückkehr zu Zweinutzungshühnern geben.
Positiv bewerten die Tierschützer dagegen, dass das Gericht klargestellt hat, dass wirtschaftliche Gründe nach heutigem Verständnis kein „vernünftiger Grund“ sein dürfen, um männliche Küken zu töten. „Der sogenannte ,vernünftige Grund‘ kann somit von der Agrarindustrie zukünftig nicht mehr wie bisher dazu genutzt werden kann, Tiere zu malträtieren und zu töten, das macht Hoffnung“, so Schröder.
Gegen das vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium 2013 ausgesprochene Verbot der Tötung hatten zwei Brütereien geklagt und in erster Instanz Recht erhalten. Im Berufungsverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Kükentötung aus wirtschaftlichen Gründen einen „vernünftigen Grund“ darstellt, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert. Eine Aufzucht der männlichen Küken sei wirtschaftlich nicht zumutbar. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht Leipzig heute allein über den Erlass aus NRW entschieden hat, handelt es sich bei der Frage, ob ein vernünftiger Grund bei der Kükentötung vorliegt, um die Auslegung von Bundesrecht. Demnach wird die Entscheidung bundesweit zu befolgen sein.
Pressemitteilung Deutscher Tierschutzbund e.V.
Bürger wollen Kita Burgzwerge dauerhaft am jetzigen Platz erhalten
- Thomas Napp: Die derzeitige Containeranlage war als Übergangslösung gedacht und ist baulich nicht für eine langfristige Nutzung ausgelegt. Ich selbst arbeite in solchen Containern und mit der Zeit tauchen dort massive...
„Wie viel Religion verträgt unsere Stadt?“
- H. Schüller: Nein, genau die Frage "wie viel" ist hier die richtige. Denken Sie einmal an die über Jahrhunderte verheerende Dominanz der christlichen Kirche in unserem Land, an Hexenverbrennung, Waffensegung, Judenverfolgung,...
- Boomerang : Die Frage sollte sein - welche Religion verträgt unsere Stadt.
FDP fordert Rückbau der Fahrbahnverengungen im Bereich der Moseluferstraße
Liberale sehen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und Haftungsrisiken für die Stadt/Beschwerden von Reisebusfahrern
- Boomerang : Und während dessen laufen Überlegungen die Balduinbrücke zur Fahrradstraße zu machen.
Seniorentreff Ü60 Eich
Beeindruckende Reisebilder vom Jakobsweg
Eich. Der Seniorentreff Eich erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit und konnte im November über 70 Teilnehmer begrüßen. Nach dem Kaffee mit dem Martinsbrezel führten Hildegard und Josef Nonn die Gäste auf eine sehr interessante Wanderung auf dem Jakobsweg in Spanien. Die erste Etappe auf der „Vía de la Plata“ bot beeindruckende Landschaften, Orte und Städte, beinhaltete jedoch auch einen beschwerlichen Abschnitt.
Weiterlesen
MGV Miesenheim
Schnupperprobe erfolgreich
Miesenheim. Im MGV Miesenheim gibt es keine Männer*Innen, sondern hier singen nur Männer in einer fröhlichen Gemeinschaft. Vielleicht ist auch das der Grund, dass dem Aufruf zur Schnupperprobe im Vereinslokal Restaurant Athen im Gasthaus Milles 4 interessierte Sänger folgten. Sie wurden beim Warmsingen von der Chorleiterin Barbara Nöst-Butz auf ihre Stimmlage geprüft und dann sogleich in die Chorprobe integriert.
Weiterlesen
Aus ungeklärter Ursache kam der PKW bei Girod von der Fahrbahn ab
24.11.: Schwerer Unfall: PKW überschlägt sich auf der A3
Girod (Westerwald). Am Montag, dem 24. November 2025, ereignete sich gegen 6 Uhr ein Verkehrsunfall auf der A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt, auf Höhe des Kilometers 92,500. Ein PKW kam aus bislang ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Die drei Insassen des Fahrzeugs wurden dabei verletzt.
Weiterlesen
