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Am 26.09.2024

Allgemeine Berichte

Alternative Parkmöglichkeiten im Stadtteil Bad Neuenahr während der Kirmes

Umleitungen werden ausgeschildert

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Während der Kirmes in Bad Neuenahr werden Schaustellergeschäfte in der Haupt- und Rathausstraße und auf den öffentlichen Parkplätzen City-Ost (Kirmesplatz) und P+R sowie das Zelt der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Postparkplatz aufgebaut. Deshalb sind Verkehrsbeschränkungen und -umleitungen erforderlich. Die Haupt- und Rathausstraße ab der Bergstraße, der Parkplatz City-Ost sowie im weiteren Verlauf die Hauptstraße bis zum Kreisel am Platz von Brasschaat werden ab Montag, 30. September, bis einschließlich Mittwoch, 9. Oktober, für den Verkehr voll gesperrt.

Parken ist ab Montag, 30. September, in den oben aufgeführten Bereichen nicht mehr möglich. Wie jedes Jahr wird ein Teilbereich des Parkplatzes am Apollinarisstadion für die Wohnwagen der Schausteller freigehalten. Dort kann ab Montag, 30. September, nicht mehr geparkt werden. Auf dem Postparkplatz ist ab Donnerstag, 3. Oktober, das Parken nicht mehr möglich.

Der innerörtliche Verkehr kann den Bereich der Kirmes in östlicher Fahrtrichtung über die Rathausstraße – Bergstraße zur Heerstraße umfahren. In westlicher Richtung erfolgt die Umleitung über die Heerstraße – Kölner Straße zur Rathausstraße.

Zum Parken während der Kirmes in Bad Neuenahr bieten sich das City-Parkhaus Landgrafenstraße, das Parkdeck City-Nord in der Rathausstraße, der Parkplatz City Bahnhof Bad Neuenahr in der Hauptstraße sowie der Parkplatz am Apollinarisstadion an. Kirmesbesucherinnen und -besucher werden gebeten, diese Parkmöglichkeiten zu nutzen.

Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler weist ausdrücklich darauf hin, dass in den angrenzenden Straßen um das Kirmesgelände herum nicht geparkt werden darf, um unbedingt notwendige Rettungswege freizuhalten. Wer verbotswidrig parkt, muss damit rechnen, dass die betreffenden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Stadtverwaltung bittet daher um Rücksichtnahme.

Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist nach der Haus- und Platzordnung verboten. Pressemitteilung Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

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