Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler passt zusätzlich Parkgebühren an
Ahrweiler: Marktgarage öffnet nach Flutsanierung am 17. Oktober
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die aufwendigen Sanierungsarbeiten an der flutgeschädigten „Marktgarage“ in Ahrweiler für rund elf Millionen Euro sind so gut wie beendet. Die Wiedereröffnung mit rund 180 Stellplätzen ist für Freitag, 17. Oktober, vorgesehen. Aus diesem Grund muss die Gebührenordnung der Stadt angepasst werden, da die Erhebung der Parkgebühren zu denselben Konditionen wie beim „Zentrum-Parkhaus Moses“ in Bad Neuenahr erfolgen soll. Dem folgte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am Montagabend.
Hier eine Übersicht über die Parkgebühren in der Kreisstadt: Für das „Zentrum-Parkhaus Moses“ in Bad Neuenahr und die Marktgarage in Ahrweiler beträgt die Parkgebühr 2,10 Euro je angefangene Stunde und die Tageshöchstgebühr acht Euro. Darüber hinaus betragen die Langzeitparkgebühren für eine Woche 36 Euro, für einen Monat 60 Euro und für ein Jahr 660 Euro.
Soweit das Parken auf öffentlichen Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Stellplätzen durch Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit gebührenpflichtig geregelt ist, betragen die Parkgebühren für je zwanzig Minuten 40 Cent, die ersten 20 Minuten sind jedoch gebührenfrei. Die Tageshöchstgebühr (Parkdauer 24 Stunden) beträgt fünf Euro. Für das Parken von Wohnmobilen auf den dafür zugelassenen öffentlichen Parkplätzen beträgt die Parkgebühr für 24 Stunden acht Euro. Für die Parkplätze entlang der Hochstraße beträgt die Parkgebühr für eine Woche 25 Euro. Für die P+R Parkplätze am Bahnhof Ahrweiler beträgt die Parkgebühr für drei Tage 12,50 Euro und für eine Woche 25 Euro.
Bürgermeisterwahl war Thema
Beschlossen hat der Stadtrat zudem den Ausschreibungstext für die Bewerbung zum Bürgermeister von Bad Neuenahr-Ahrweiler. Hintergrund: Die Wahlperiode von Amtsinhaber Guido Orthen läuft zum 31. Juli kommenden Jahres aus. Folglich ist die Stelle ist zum 1. August 2026 neu zu besetzen. Die Bürgermeisterwahl findet parallel zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am Sonntag, 22. März, statt. Möglicher Termin für eine Stichwahl ist Sonntag, 12. April. Die Abweichung von der sonst üblichen 14-Tage-Frist ist durch die Osterfeiertage bedingt. Neben einer beamtenrechtlichen Bewerbung ist aufgrund der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerber erforderlich. Wahlvorschläge müssen bis spätestens 2. Februar 2026 (18 Uhr) beim Wahlleiter eingereicht werden.
Bürgerstiftung gegründet
Der Stadtrat hat zudem die „Bürgerstiftung Bad Neuenahr-Ahrweiler“ als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler gegründet. Zu Mitgliedern des ersten Stiftungsvorstandes wurden Jürgen Knieps aus Bachem, bis zu seinem Ruhestand im April 22 Jahre Geschäftsführer der Steyler Bank GmbH in Sankt Augustin, als Vorsitzender, Gabriele Aßmann, seit 2024 Verhinderungsstellvertreterin des Vorstandes der Kreissparkasse Ahrweiler, als Stellvertreterin und der ehrenamtliche Beigeordnete der Kreisstadt, Rudi Frick, bestellt. Das Stockvermögen, das in die Stiftung eingebracht wird, beträgt eine Million Euro, das Verbrauchsvermögen eine halbe Million Euro. Dies sind noch Spendengelder aus der Zeit der Flut. Bürgermeister Guido Orthen wurde ermächtigt, das Stiftungsgeschäft als Vertreter der Stadt abzuschließen und das Genehmigungsverfahren bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu beantragen.
Und einen inoffiziellen Tagesordnungspunkt gab es diesmal auch noch: das gemeinsame Kirmesbier bei der Bad Neuenahrer Feuerwehr. Das hat Tradition. GS
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