Allgemeine Berichte | 02.08.2019

Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz informiert

Wasservögel, Tauben und Co. – Warum Füttern verboten ist

Koblenz. Wer kennt es selbst nicht von früher? „Komm Kind, wir gehen Entchen füttern“, hieß es in der Kindheit oft, wenn man an Rhein, Lahn oder Mosel mit den Eltern spazieren ging. Ein Spaß für Groß und Klein, die possierlichen Enten oder majestätischen Schwäne mit Futter zu versorgen. Doch aus diesem Spaß ist mittlerweile bitterer Ernst geworden: Viele Spaziergänger versorgen Wasservögel und Nutrias im Übermaß mit Futter. In den meisten Fällen handelt sich dabei um Brot, was an die Tiere verfüttert wird. Möhren hat der eine oder andere Nutria Fan aber auch im Gepäck, um die Nager damit zu versorgen. Was sicherlich nett gemeint ist, ist jedoch im Sinne der Gefahrenabwehr verboten, dies erklärt zumindest das Ordnungsamt. Denn im Paragraph 2 Abs. 10 der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwVO) heißt es: „Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, Tauben oder Wasservögel zu füttern, Futter auszulegen oder auszustreuen, soweit dieses üblicherweise auch von Tauben oder Wasservögeln aufgenommen wird“. Handelt man zuwider und wird erwischt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Dies kann sich von 55 Euro und im Falle von Wiederholungstätern bis zu 5.000 Euro bewegen. Der Paragraph umfasst zwar nicht die Nutrias, aber wenn man für diese Tiere Nahrung auslegt, bietet man diese natürlich auch gleichzeitig anderen Tieren in deren Umgebung an. Insofern wird eine Fütterung der Nutrias ebenfalls nicht gerne gesehen. Gründe für das Verbot gibt es reichlich: Es lockt Ungeziefer an, es ist nicht gut für die Wasservögel, kann die Tiere also krank machen oder sogar zu ihrem Tod führen und das Brot verändert das ökologische Milieu der Gewässer. Oft fressen die Wasservögel nämlich nicht das gesamte Futter, dass ihnen zugeworfen wird. Brot z.B. weicht dann auf, sinkt an den Gewässerboden und verfault dort. Die biologischen und chemischen Prozesse dieses Abbaus verbrauchen große Mengen Sauerstoff, der Fischen und anderen Wassertieren fehlt. Es kann dazu kommen, dass Algen stark wachsen und das Gewässer „umkippt“. Besonders betroffen sind eher stehende Gewässer wie der „Schwanenteich“ in den Rheinanlagen oder das Hafenköpfchen in Ehrenbreitstein.

Bei beiden Örtlichkeiten hat man unmittelbaren Zugang zu den Wasservögeln und Nutrias. Jeder, der sich dort aufhält und Tiere füttert, sollte sich also selbst danach befragen, ob er mehr Schaden als Nutzen anrichtet, wenn er Wasservögel füttert.

Pressemitteilung

der Stadt Koblenz

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