Allgemeine Berichte | 21.07.2025

Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel und der Stadt Bendorf

Widerrechtliche Abfallablagerungen im Bereich Parkplatz Burgberg

Symbolbild Quelle: pixabay.com

Bendorf. In letzter Zeit werden vermehrt widerrechtliche Abfallablagerungen im Stadtgebiet von Bendorf angezeigt. Insbesondere auf dem Parkplatz „Burgberg“ an der L 306 in Richtung Stromberg häufen sich widerrechtliche Abfallablagerungen. Diese illegalen Abfallablagerungen stellen nicht nur eine große Herausforderung für die Umwelt dar, sondern führen auch zu immensen Entsorgungskosten, welche die öffentliche Hand zu tragen hat. Wenn kein Verursacher zu ermitteln ist, müssen diese Entsorgungskosten von der Allgemeinheit getragen werden – eine zusätzliche Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger! Das widerrechtliche Ablagern von Abfällen stellt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar und kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu hunderttausend Euro geahndet werden. Handelt es sich um gefährliche Abfälle findet sogar das Strafgesetzbuch (StGB) Anwendung und der Gesetzesverstoß kann als Straftat durch die Staatsanwaltschaft sanktioniert werden.

Die Stadtverwaltung Bendorf sowie die untere Abfallbehörde des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel Eifel werden aufgrund der vermehrt festgestellten Ablagerungen verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet – insbesondere auf dem Parkplatz „Burgberg“ – durchführen. Ziel dieser Kontrollen ist es, widerrechtliche Abfallablagerungen schnell zu lokalisieren und die Verursacher zu ermitteln.

Eine große Unterstützung bei der Entsorgung von widerrechtlichen Abfallablagerungen sind die ehrenamtlichen Müllsammler, welche im Rahmen der Aktion „Saubere Landschaft“, öffentliche Flächen im Außenbereich säubern, die jährlich auch in Bendorf stattfindet. Dies kann jedoch nicht die Lösung des Problems sein, denn es kann nicht sein, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger diese Aufgabe ehrenamtlich übernehmen und ihre Freizeit opfern, währenddessen sich die Verursacher aus der Verantwortung ziehen und sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten.

Um diesen Missständen nachhaltig entgegenzuwirken, sind auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt: Wer Hinweise auf widerrechtliche Abfallablagerungen hat oder sogar als Zeuge das Ablagern selbst beobachtet, sollte dies umgehend der unteren Abfallbehörde oder der Stadtverwaltung melden. Gemeinsam können alle Bürgerinnen und Bürger ein sauberes und ordentliches Erscheinungsbild bewahren und aktiv bei der Gestaltung mitwirken. Die Entsorgung von Abfällen muss verantwortungsvoll und ordnungsgemäß durch Nutzung der richtigen Entsorgungswege erfolgen. Für etwaige Rückfragen stehe Herr Stoffels von der Stadtverwaltung Bendorf (marco.stoffels@bendorf.de; 02622/ 703-301) oder Herr Klöckner von der untere Abfallbehörde des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel (andre.kloeckner@azv-rme.de; 02625/ 969697-31) gerne zur Verfügung. Gemeinsame Pressemitteilung Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifelundder Stadt Bendorf

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