
Am 27.11.2023
Allgemeine BerichteWinterdienst im Kreis Ahrweiler : LBM richtet Halteverbote ein
Kreis Ahrweiler. Für die Wintermonate Dezember 2023 bis März 2024 werden in den verschiedenen Ortsdurchfahrten Verkehrsmaßnahmen ergriffen.
In diesen Bereichen wurde entweder ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot eingerichtet:
Heppingen, Schulstraße (L 80), Einmündung Burgstraße bis Spielplatz
Oeverich (L 79) von der Einmündung L 80 bis zur Einmündung Josefstraße
Esch, Dernauer Straße (K 35) von Haus-Nr. 15 bis Haus-Nr. 3
Holzweiler, Vettelhovener Straße (K34) Schultheissgässchen bis Pützstraße
Waldorf, Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8
Oberzissen, Mittelstraße (K 51) von der Einmündung K 50 bis Burgstraße
Oberdürenbach, Hauptstraße (K 52) von Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 35
Ramersbach, Heckenbacher Straße (L85) Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L84)
Diese Maßnahme wurde ergriffen, da parkende Fahrzeuge in den genannten Gebieten immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen durch Winterdienstfahrzeuge der Straßenmeisterei verursachen. Das Halteverbot dient dazu, den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes sicherzustellen und damit die Verkehrssicherheit auf den genannten Straßen zu gewährleisten. BA