Allgemeine Berichte | 09.08.2018

Jobcenter Mayen-Koblenz Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz bei Leistungen für Lernförderung

Zukunftschancen für benachteiligte Kinder und Jugendliche verbessern

Leistungen zu Bildung und Teilhabe (BuT) stehen allen zu, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe erhalten

Mayen-Koblenz. Ein Teufelskreis: Kinder sozial schwacher Familien waren in der Vergangenheit aufgrund mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit ihrer Eltern von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe ausgegrenzt. Ihr Weg in eine weitere zukünftige Abhängigkeit von staatlichen Fürsorgeleistungen war damit regelrecht vorprogrammiert.

Seit Sommer 2011 bietet der Gesetzgeber mit dem Bildungs- und Teilhabepaket nun einen Ausweg aus dem Kreislauf. Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen und Leistungen nach dem SGB XII haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen gemeinsame Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten, Lernförderung, Schulbedarf für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (zum Beispiel Vereinsbeiträge, Ferienfreizeiten).

Der Bestseller unter den BuT-Leistungen ist die Lernförderung. Hier ist das Jobcenter Mayen-Koblenz sogar Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz. Ein Viertel der rheinland-pfälzischen Leistungen zur Lernförderung geht in den Kreis Mayen-Koblenz. „Zurückzuführen ist dies auf die intensive Informations- und Aufklärungsarbeit des Jobcenters Mayen-Koblenz gemeinsam mit der Kreisverwaltung“, so Burkhard Nauroth, Erster Kreisbeigeordneter Mayen-Koblenz. Jobcenter-Geschäftsführer Rolf Koch betont: „Wir setzen uns dafür ein, dass allen Kindern gleiche Bildungschancen gewährt werden, um Ausgrenzung zu vermeiden und den Armutskreislauf zu durchbrechen.“ Die Unterstützung scheint auch noch einen weiteren Effekt zu haben: Die neueste PISA-Studie bescheinigt eine deutliche Verbesserung der schulischen Leistungen bei der Gruppe der 15- bis 18-jährigen.

Leistungen zu Bildung und Teilhabe können beantragt werden von Beziehern von Arbeitslosengeld II beim Jobcenter Mayen-Koblenz. Zuständig ist der jeweilige Leistungsbearbeiter. Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) stellen ihren BuT-Antrag bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Ansprechpartnerinnen hier sind Frau Heinen und Frau Neiß.

Infoflyer und Antragsformulare können auf www.jobcenter-myk.de/fuer-buergerinnenbuerger/bildungspaket.html sowie

www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Schule%20&%20Bildung/Bildung%20&%20Teilhabe/ heruntergeladen werden.

Pressemitteilung

Jobcenter Mayen-Koblenz

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