Allgemeine Berichte | 04.04.2024

Gesundheitsamt Mayen-Koblenz informiert über Masernfälle

Zwei Erkrankungen in der Stadt Koblenz

Symbolbild. Quelle: Pixabay

Koblenz. Anlässlich zweier Erkrankungsfällen an Masern in der Stadt Koblenz möchte das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz erneut auf die Notwendigkeit der Masernschutzimpfung hinweisen. Ebenso soll die Bevölkerung sensibilisiert werden, auf entsprechende Symptome zu achten. Das Gesundheitsamt ist in der Nachverfolgung und Verhütung weiterer Fälle aktiv.

Masern sind eine hochansteckende und weltweit verbreitete Viruserkrankung, die nicht unterschätzt werden sollten. Der Krankheitsverlauf ist insbesondere bei Kleinkindern und Erwachsenen oftmals schwerwiegend. Das Immunsystem des Körpers wird durch die Krankheit teilweise über Monate bis Jahre hinweg geschwächt, sodass bereits harmlose Infektionskrankheiten gehäuft einen schweren Verlauf nehmen können. Dabei schützt die Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln nach zwei Impfdosen zuverlässig vor einer Infektion und vor der Weitergabe der Erkrankung an andere Personen.

Was sind die Symptome?

Etwa 7 bis 14 Tage nach der Ansteckung kommt es zu grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung. Ca. 4 Tage später tritt ein Hautausschlag auf, der sich vom Kopf aus über den gesamten Körper ausbreitet. Komplikationen können Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung oder Gehirnentzündung sein. In ganz seltenen Fällen kann es auch erst nach vielen Jahren zu einer entzündlichen Degeneration des Gehirns kommen, die immer tödlich verläuft. Masern sind eine schwerwiegend verlaufende Erkrankung, die nicht unterschätzt werden sollte.

Wie erfolgt die Ansteckung?

Masern sind hochansteckend. Sie werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen. Erkrankte Personen scheiden die Viren beim Sprechen, Husten und Niesen aus. Für Kontaktpersonen, die keinen ausreichenden Immunschutz haben, liegt die Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung bei über 90 %. Zur Ansteckung kann es bereits kommen, wenn man sich in einem Raum befindet, in dem sich zuvor eine infizierte Person aufgehalten hat. Körpersekrete einer erkrankten Person können auf Oberflächen bis zu zwei Stunden infektiös bleiben.

Masernimpfung

Nur die vorbeugende Schutzimpfung kann eine Erkrankung und deren Weitergabe an andere Personen effektiv verhindern. Die Masern-Impfung ist als Kombinationsimpfung (gegen Masern, Mumps, Röteln) enthalten. Empfohlen sind zwei Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Versäumte Impfungen können in jedem Lebensalter nachgeholt werden, unter Berücksichtigung von Kontraindikationen.

Die Impfung erhält man u.a. beim Haus- oder beim Kinderarzt.

Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz bietet jeden ersten Donnerstag im Monat am Standort Koblenz, Mainzer Straße 60a, sowie jeden ersten Mittwoch im Monat am Standort Mayen, Bannerberg 6, eine öffentliche, kostenfreie Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln für Kinder und Erwachsene an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter der Telefonnummer 02651 9643180 und der E-Mail-Adresse ifsg@kvmyk.de gerne zur Verfügung.

Pressemeldung des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz

Symbolbild. Quelle: Pixabay

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Kommentare
09.04.202410:34 Uhr
Gabriele Friedrich

Sie pauschalieren. Es ist absolut kein Problem diese Impfung zur Pflicht zu machen. Wenn es die Politik nicht macht, müssen es die Einrichtungen machen. "Ohne Impfung keine Aufnahme". Besser wäre es, wenn die Mütter ( an denen liegt es ja meist ) nicht so mimosig wären und ihre Kinder impfen ließen. = Eigenverantwortung. Verunsichert sind immer nur desinformierte Leute.

04.04.202421:10 Uhr
Peter Adleps

Danke an die pauschalen Impfgegner.....das ist euer Ergebnis : Verunsicherung zu Lasten einiger Kleinkinder

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