Allgemeine Berichte | 15.09.2025

Teil 1 der BLICK aktuell-Serie zu Obdachlosigkeit in der Region

Obdachlosigkeit in der Region: So reagieren die Städte und Gemeinden

Für Obdachlose stehen je nach Stadt verschiedene Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung.  Foto: pixabay.com

Region. Obdachlosigkeit ist ein Thema, das in vielen Kommunen präsent ist – auch in unserer Region. Doch wie wird in unserer Region obdachlosen Menschen geholfen? BLICK aktuell hat hier nachgefragt. Unterschiedliche Städte und Verbandsgemeinden haben dazu Stellung genommen und ihre Maßnahmen vorgestellt.

So ist die Lage in Rheinbach

Die Stadt Rheinbach stellt Obdachlosen Unterkünfte an zwei Standorten gegen eine Benutzungsgebühr gemäß der Unterkunfts- und Gebührensatzung zur Verfügung. Diese Gebühr wird nach Antragstellung vom Jobcenter übernommen. Bei Bedarf unterstützt die Stadtverwaltung bei der Vermittlung an den sozialpsychiatrischen Dienst oder eine gesetzliche Betreuung über das Amtsgericht Rheinbach. Darüber hinaus unterstützt die Stadtverwaltung mit einem finanziellen Zuschuss die Tafel Rheinbach-Meckenheim e.V., die bedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Gegenständen des persönlichen Bedarfs versorgt.

So ist die Lage in Sinzig

Kostenlose Angebote an sich werden nicht angeboten. Bei Zuweisung in eine Unterkunft wird eine Nutzungsentschädigung fällig, die im Regelfall das Jobcenter übernimmt, sollten die Obdachlosen diese nicht leisten können.

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch die Sozialraumkoordinatorin der Stadt Sinzig. Das HoT Sinzig wird von jungen Wohnungslosen als Anlaufstelle genutzt. Hier haben sie die Möglichkeit, Wäsche zu waschen, einen Kaffee und einen Snack zu erhalten und sowie diese Adresse als Postadresse anzugeben. Zusätzlich werden sie unterstützt, eine Unterkunft zu finden.

So ist die Lage in Andernach

In der Stadt Andernach stehen zwei getrennte Gemeinschaftsunterkünfte für Männer und Frauen zur Verfügung. Obdachlose Personen werden durch das Ordnungsamt per Einweisungsverfügung in diese Unterkünfte untergebracht.

Die Einweisungsverfügung basiert auf einer rechtlichen Grundlage und ermöglicht den betroffenen Personen, die Räumlichkeiten für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Diese Frist kann bei Bedarf immer wieder verlängert werden, bis die Obdachlosigkeit der betreffenden Personen endet.

Die Klärung des Entgelts erfolgt in der Regel durch das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialhilfeträger, meist dem Jobcenter oder Sozialamt, im Rahmen der Übernahme der Kosten für die Unterkunft. Diese Klärung findet jedoch erst nach der Unterbringung statt, da die sofortige Versorgung der Obdachlosen (insbesondere in extremen Wetterlagen) Priorität hat.

Zusätzlich bieten die Einrichtungen auch Notbetten für Durchreisende an, um kurzfristig Unterstützung zu leisten.

Neben den Gemeinschaftsunterkünften gibt es in Andernach verschiedene Angebote zur Unterstützung von obdachlosen Personen. Obdachlose können in Andernach Unterstützung und Beratung beim Ordnungs- und Sozialamt in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet die Kirchengemeinde Sankt Marien zusätzliche Hilfen an, darunter soziale Dienste und Beratungsangebote. Auch der Caritasverband Rhein-Mosel Ahr e.V. engagiert sich in diesem Bereich und organisiert unter anderem eine Tafel, die Lebensmittel und weitere Unterstützung für bedürftige Menschen bereitstellt. Auf diese Weise finden auch Obdachlose dort konkrete Hilfe.

So ist die Lage in Koblenz

In Koblenz stehen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Unterkünfte zur Verfügung, die von der Stadt bereitgestellt werden. Für die Nutzung dieser Unterkünfte fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Koblenz sowie über die Erhebung von Gebühren für diese Nutzung richtet. Die Höhe der Benutzungsgebühr beträgt je Kalendermonat für die Obdachlosenunterkunft 7,69 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zuzüglich einer Pauschale für gemeinschaftlich genutzte Energie pro Benutzer in Höhe von 2,56 Euro. Die Benutzungsgebühr wird in der Regel als Monatsgebühr erhoben, bei der Erhebung der Benutzungsgebühr nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.

Darüber hinaus gibt es in Koblenz weitere Angebote, die wohnungslosen Menschen Unterstützung bieten. Hierzu zählen unter anderem Einrichtungen und Hilfsangebote von freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden. In Koblenz stehen wohnungslosen Menschen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. So betreibt der AWO Kreisverband Koblenz-Stadt e.V. ein Übernachtungsheim. Der Verein „Die Schachtel e.V.“ bietet ein breites Spektrum an Hilfen an, darunter Beratung, einen Kältebus, Lagermöglichkeiten, medizinische Versorgung, ein Wohnungslosenrestaurant sowie Streetwork. Auch der Caritasverband Koblenz e.V. engagiert sich in der Wohnungslosenhilfe und stellt insbesondere Sozialberatung und Streetwork zur Verfügung. ROB

Für Obdachlose stehen je nach Stadt verschiedene Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung. Foto: pixabay.com

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