Wer etwas essen oder trinken möchte, muss seinen Impf- oder Genesennachweises vorlegen.

2G auch beim Mayener Weihnachtszauber

2G auch beim Mayener Weihnachtszauber

Mayen zur Weihnachtszeit. Foto: Archiv / WE

Mayen. Am Freitag startet um 12 Uhr der Mayener Weihnachtszauber. In diesem Jahr gelten folgende Regeln beim Mayener Weihnachtszauber: Beim Kauf und und Verzehr von Speisen und Getränken muss ein 2G-Nachweis vorlegt werden. Nach Vorlage des Impf- oder Genesennachweises erhalten die Gäste ein Bändchen, dass die Besucher als geimpft oder genesen ausweist. Die Bändchen-Ausgabe erfolgt an allen Gastroständen. Getränke und Speisen müssen demnach einzeln ausgegeben werden. Der Weihnachtsmarkt allgemein und die Non-Food-Stände sind frei zugänglich. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht auf dem gesamtem Weihnachtsmarkt.

Es wird Live-Musik geboten und auch ein Weihnachtsengel kommt vorbei. Am 28. November erwartet die Besucher zusätzlich ein verkaufsoffener Sonntag. ROB