Allgemeine Berichte | 10.10.2013

Zentrale Schuldnerberatungsstelle Bonn warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

Neue Betrugsmasche bei Überschuldung auch in Bonn

Diesen Zahlschein erhalten derzeit viele Bürger, die ein Insolvenzverfahren eröffnet haben. Repro: Zentrale Schuldnerberatung Bonn

Bonn. Seit August 2013 werden bundesweit angebliche „Kostenrechnungen Zentraler Registergerichte“ an Schuldner verschickt. Betroffen ist mittlerweile auch eine Vielzahl Bonner Bürger, die beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben.

Die Masche der Betrüger ist durchtrieben: In den Anschreiben werden das tatsächliche Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens, der Zeitpunkt der Antragstellung und das Geburtsjahr der Klienten benannt. Ein Betrag von etwa 79 Euro zahlbar mit einer Frist von einer Woche wird für die Bearbeitung der Restschuldbefreiung eingefordert. Die persönlichen Daten haben die Betrüger zuvor wahrscheinlich den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte entnommen. Auf der beigefügten EU-Standardüberweisung ist eine neue IBAN-Kontonummer mit dem Beginn „BG…“ aufgedruckt. Diese verweist auf ein Konto, das offenbar in Bulgarien geführt wird.

Die Zentrale Schuldnerberatungsstelle Bonn in Trägerschaft von Diakonie und Caritas weist darauf hin, dass Kostenrechnungen ausschließlich durch das Amtsgericht Bonn erstellt werden. Empfänger dieser Schreiben sollten bei der nächsten Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft Betrugsanzeige stellen. Bei Fragen stehen auch die BeraterInnen der Zentralen Schuldnerberatungsstelle Bonn unter der Tel. Nr. (02 28) 96 96 60 zur Verfügung.

Pressemitteilung der Zentralen Schuldnerberatung Bonn

Diesen Zahlschein erhalten derzeit viele Bürger, die ein Insolvenzverfahren eröffnet haben. Repro: Zentrale Schuldnerberatung Bonn

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