Blaulicht | 10.02.2026

Der 19-jährige Fahrer versuchte zunächst noch zu Fuß zu fliehen

08.02.: Rasante Verfolgungsjagd - Ohne Führerschein, falsche Kennzeichen, Messer im Auto

Symbolbild.

Sankt Augustin. In der Nacht zum Sonntag, dem 8. Februar, befanden sich Polizeibeamte der Wache Sankt Augustin gegen 00:15 Uhr auf der Bonner Straße, als ihnen ein Opel mit einem defekten Abblendlicht auffiel. Die Polizisten entschlossen sich, das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle zu unterziehen und drehten ihren Streifenwagen um.

Trotz Anhaltezeichen setzte der Fahrer des Opels seine Fahrt in Richtung Siegburg fort. An der Kreuzung Bonner Straße / Autobahn 560 ignorierte er eine rote Ampel, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Die Verfolgung endete schließlich am Bootsweg in Sankt Augustin, wo der Opel in eine Sackgasse fuhr. Dort hielt der Fahrer an, stieg aus und versuchte zu Fuß zu entkommen. Die Polizisten konnten ihn jedoch schnell einholen und festnehmen.

Im Fahrzeug befanden sich noch drei Mitfahrer im Alter von 17, 19 und 22 Jahren. Bei der Durchsuchung des 19-jährigen Fahrers aus Sankt Augustin entdeckten die Beamten ein Messer und mehrere unbekannte Substanzen, die möglicherweise Drogen waren. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Es gab keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 19-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Zudem waren am Opel Kennzeichen angebracht, die zu einem anderen Fahrzeug gehörten. Der Wagen war weder zugelassen noch versichert und wurde ebenfalls sichergestellt. Auch bei dem 22-jährigen Mitfahrer wurde ein Messer gefunden und beschlagnahmt.

Der minderjährige Mitfahrer wurde seinen Eltern übergeben, während die anderen Insassen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Hause gehen konnten.

Dem 19-jährigen Fahrer droht nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sowohl gegen ihn als auch gegen den 22-Jährigen wurden zusätzlich Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstellt.

BA

Symbolbild. Foto: Rüdiger Kottmann - stock.adobe.com

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