Blaulicht | 15.07.2025, 15:33 Uhr

Genehmigung für beantragte Waffen- und Messerverbotszone im Umfeld des Hauptbahnhofes - Umsetzung wird weiter vorangetrieben

15.07.: Neue Maßnahmen gegen Messer- und Waffenkriminalität in Bonn

Symbolbild. Foto: eliosdnepr - stock.adobe.com

Bonn. Die Bonner Polizei hat die Genehmigung für die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone im Bereich des Hauptbahnhofs erhalten. Das Ministerium des Innern NRW hat dem im Januar 2025 gestellten Antrag zugestimmt. Diese Zone umfasst stark frequentierte Bereiche wie den Bahnhofsvorplatz, die Poststraße, die Wesselstraße, den Zentralen Omnibusbahnhof, den Kaiserplatz und den Hofgarten.

Die Verbotszone wird zu bestimmten Zeiten gelten, in denen in der Vergangenheit vermehrt Straftaten verzeichnet wurden: Von freitags, 12 Uhr bis montags 3 Uhr sowie an Tagen vor Feiertagen, von 12 Uhr bis zum Folgetag des Feiertags, 3 Uhr. In dieser Zone wird es verboten sein, Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände wie Reizgas oder Schlagringe mitzuführen.

Die Polizeibefugnisse werden erweitert, sodass sie präventiv kontrollieren und ohne konkreten Anlass Waffen und gefährliche Gegenstände beschlagnahmen sowie Verstöße sanktionieren kann. Der Bonner Polizeipräsident Frank Hoever betonte, dass die Einrichtung der Zone das Konzept zur Bekämpfung der Messerkriminalität ergänzen wird. Es stellt einen weiteren wichtigen Baustein zur Erhöhung der Sicherheit in der Innenstadt dar.

“Wir freuen uns, dass unserem Antrag zugestimmt wurde. Die bevorstehende Einrichtung der Waffen- und Messerverbotszone wird unser Konzept zur Bekämpfung der Messerkriminalität gut ergänzen. Neben unseren bereits laufenden Schwerpunkteinsätzen, den Messertrageverboten gegen erkannte Straftäter, der strategischen Fahndung und unserer mobilen Videobeobachtung ist die Einrichtung der Waffen- und Messerverbotszone ein zusätzlicher wichtiger Baustein um die Sicherheit in der Innenstadt weiter zu erhöhen“, erläuterte der Bonner Polizeipräsident Frank Hoever.

Die Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz der Bonner Polizei, die seit der Antragstellung eng mit den Landesoberbehörden zusammengearbeitet hat, wird nun die Umsetzung der Zone vorantreiben. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens und die geltenden Regelungen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben, und vor Ort wird auf die Zone und ihre Bestimmungen durch deutliche Beschilderung hingewiesen werden. BA

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