Blaulicht | 24.07.2025

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24.07.: Warnung vor betrügerischen E-Mails

 Foto: Kaikoro – Adobe Stock

Region. Derzeit kursieren betrügerische E-Mails und Schreiben, die angeblich von einem Inkassounternehmen stammen. In diesen „Rechnungen“ wird zur Begleichung einer „offenen Forderung aus steuerlichen Verpflichtungen“ einschließlich Inkassogebühren und Verzugszinsen aufgefordert.

Es ist wichtig zu wissen, dass Finanzämter niemals Zahlungen über Inkassounternehmen einfordern. Die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung sind für die Eintreibung von Steuerschulden zuständig und erledigen dies direkt, ohne externe Inkassodienste zu beauftragen. Es wird dringend davor gewarnt, auf solche Zahlungsaufforderungen zu reagieren, Anhänge zu öffnen oder Links in diesen E-Mails zu klicken, da diese schädliche Software oder Viren enthalten können.

Allgemeine Hinweise und Schutzmaßnahmen:

- Um von vornherein falsche Überweisungen zu vermeiden, empfiehlt sich die Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Mandat). Dadurch entfallen das Ausfüllen von Überweisungen und Buchungsgebühren, und Zahlungsfristen werden sicher eingehalten. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern unter: https://lfst.rlp.de/information/vordrucke zu finden.

- Überweisungen sollten nur auf Konten getätigt werden, die im Steuerbescheid angegeben sind.

- Der Absender von E-Mails und Schreiben sollte sorgfältig überprüft werden. Grundsätzlich versenden Finanzämter keine Bescheide per E-Mail oder über Inkassounternehmen.

- Anhänge oder Links in E-Mails von unbekannten oder verdächtigen Absendern sollten nicht geöffnet werden.

- Persönliche Daten, insbesondere Zahlungsinformationen, sollten nicht per E-Mail weitergegeben werden.

BA

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