Blaulicht | 28.11.2025

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Frau vorsätzlich getötet zu haben

28.11.: Anklage wegen Mordes nach Tötungsdelikt in Bad Neuenahr-Ahrweiler erhoben

Symbolbild.Foto: Pixabay

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 31-jährigen Deutschen wegen Mordes Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.

In der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 17.07.2025 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, eine 31 Jahre alt gewordene Deutsche, in seinem Wohnhaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler einem vorgefassten Tatplan folgend vorsätzlich getötet zu haben.

Die Getötete war bereits im Laufe des Jahres 2024 aus dem gemeinsam bewohnten Haus ausgezogen. Das förmliche Ehescheidungsverfahren wurde Anfang 2025 eingeleitet. Im Zuge der beabsichtigten Ehescheidung stellte die Getötete unter anderem auch finanzielle Forderungen und erstrebte eine Änderung der bisherigen Umgangsregelung hinsichtlich des 4-jährigen gemeinsamen Sohnes.

Die Anklage geht davon aus, dass diese Punkte mitursächlich dafür gewesen sein dürften, dass der Angeschuldigte schließlich den Entschluss fasste, seine Ehefrau zu töten.

Zu diesem Zweck hob er vor der Tat in einem an die Garage angrenzenden Raum eine Grube aus, in der er die Leiche seiner Ehefrau nach der Tat zu beseitigen beabsichtigte. Am Tattag soll er dann - so die Anklageschrift – seine Ehefrau unter einem Vorwand gezielt in das von ihm bewohnte Wohnhaus gelockt und im Hausflur unter Ausnutzung der für das arg- und wehrlose Opfer dort fehlenden Flucht- und Abwehrmöglichkeiten mit mehreren Messerstichen getötet haben. Im Anschluss soll er die Leiche in die zuvor hierfür ausgehobene Grube gelegt, diese mit Schnellbeton verschlossen und die Oberfläche später fachgerecht verfliest haben.

Die polizeilichen Ermittlungen wurden aufgrund einer Vermisstenanzeige unverzüglich aufgenommen. Der mit Widersprüchen und Ungereimtheiten konfrontierte Angeschuldigte räumte schließlich im Zuge einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren ein, seine Ehefrau getötet zu haben. Die einbetonierte Leiche wurde im Boden vorgefunden und konnte freigelegt werden.

Die Anklageschrift wirft dem Angeschuldigten Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen vor.

Der Angeschuldigte wurde am 19.07.2025 festgenommen und befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz weiterhin in Untersuchungshaft.

Rechtliche Hinweise

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen aus Habgier, heimtückisch oder sonst niedrigen Beweggründen tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Angeschuldigten verbunden. Für den Angeschuldigten gilt daher ebenfalls weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung

Pressemitteilung Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt

Symbolbild. Foto: Pixabay

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Hausmeister, bis auf Widerruf
Gesundheit im Blick
Titel - Alles für die Schule
3+1 Aktion
Gesundheit im Blick
Neueröffnung Physiotherapiepraxis IMPACT
Imageanzeige, 2. Anzeige "2+1" Aktion
Empfohlene Artikel
Foto: Polizei
1518

Köln. Mit Bildern aus der Videoüberwachung einer Tiefgarage unter den Kranhäusern im Rheinauhafen fahndet die Polizei Köln nach sieben mutmaßlichen Räubern. Die Gruppe steht im Verdacht, am 3. September 2025 (Mittwoch) zwei 18-Jährige in der Tiefgarage im Zollhafen ausgeraubt zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen waren die jungen Männer gegen 22.50 Uhr von der Gruppe angepöbelt worden.

Weiterlesen

Weitere Artikel
„La Dolce Mayen“ am 30. Juli in der Mayener Innenstadt
2012

Mayen. Mediterrane Atmosphäre, stimmungsvolle Musik und entspanntes Einkaufen: Unter dem Motto „La Dolce Mayen“ präsentieren „geMYnsam – Die INNENSTADTmacher“, MY-Gemeinschaft, Brückenstraßengemeinschaft zusammen mit der Stadt Mayen im Rahmen der Eventreihe „Schöner langer Donnerstag“ am 30. Juli von 17 bis 22 Uhr einen italienisch inspirierten Sommerabend in der Mayener Innenstadt.

Von Zoe Mertz aus Mayen

Weiterlesen

Foto: Polizei
3441

Der Mann soll eine Seniorin um ihr Geld betrogen haben:

18.07.: Foto-Fahndung in Neuwied: Wer kennt diesen Mann?

Neuwied. Am 16.06.2026 wurde eine 76-jährige Seniorin in Neuwied Opfer eines Betrugs. Gegen 11:30 Uhr kontaktierte sie ein bislang unbekannter Täter telefonisch und gab sich als Mitarbeiter einer Bank aus. Kurz darauf erschien ein der Geschädigten unbekannter Mann an der Anschrift und erlangte ihre Bankkarte samt PIN.

Weiterlesen