Blaulicht | 28.11.2025, 09:40 Uhr

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Frau vorsätzlich getötet zu haben

28.11.: Anklage wegen Mordes nach Tötungsdelikt in Bad Neuenahr-Ahrweiler erhoben

Symbolbild.Foto: Pixabay
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Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 31-jährigen Deutschen wegen Mordes Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.

In der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 17.07.2025 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, eine 31 Jahre alt gewordene Deutsche, in seinem Wohnhaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler einem vorgefassten Tatplan folgend vorsätzlich getötet zu haben.

Die Getötete war bereits im Laufe des Jahres 2024 aus dem gemeinsam bewohnten Haus ausgezogen. Das förmliche Ehescheidungsverfahren wurde Anfang 2025 eingeleitet. Im Zuge der beabsichtigten Ehescheidung stellte die Getötete unter anderem auch finanzielle Forderungen und erstrebte eine Änderung der bisherigen Umgangsregelung hinsichtlich des 4-jährigen gemeinsamen Sohnes.

Die Anklage geht davon aus, dass diese Punkte mitursächlich dafür gewesen sein dürften, dass der Angeschuldigte schließlich den Entschluss fasste, seine Ehefrau zu töten.

Zu diesem Zweck hob er vor der Tat in einem an die Garage angrenzenden Raum eine Grube aus, in der er die Leiche seiner Ehefrau nach der Tat zu beseitigen beabsichtigte. Am Tattag soll er dann - so die Anklageschrift – seine Ehefrau unter einem Vorwand gezielt in das von ihm bewohnte Wohnhaus gelockt und im Hausflur unter Ausnutzung der für das arg- und wehrlose Opfer dort fehlenden Flucht- und Abwehrmöglichkeiten mit mehreren Messerstichen getötet haben. Im Anschluss soll er die Leiche in die zuvor hierfür ausgehobene Grube gelegt, diese mit Schnellbeton verschlossen und die Oberfläche später fachgerecht verfliest haben.

Die polizeilichen Ermittlungen wurden aufgrund einer Vermisstenanzeige unverzüglich aufgenommen. Der mit Widersprüchen und Ungereimtheiten konfrontierte Angeschuldigte räumte schließlich im Zuge einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren ein, seine Ehefrau getötet zu haben. Die einbetonierte Leiche wurde im Boden vorgefunden und konnte freigelegt werden.

Die Anklageschrift wirft dem Angeschuldigten Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen vor.

Der Angeschuldigte wurde am 19.07.2025 festgenommen und befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz weiterhin in Untersuchungshaft.

Rechtliche Hinweise

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen aus Habgier, heimtückisch oder sonst niedrigen Beweggründen tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Angeschuldigten verbunden. Für den Angeschuldigten gilt daher ebenfalls weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung

Pressemitteilung Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt

Symbolbild. Foto: Pixabay

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