Gemeinde Swisttal
22.10.2021Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Bauschutt
Swisttal. Zur Entlastung der Betroffenen hat die Gemeinde unmittelbar nach der Flutkatastrophe und vor einer landesrechtlichen Regelung zum Wiederaufbau die Kosten für die Entsorgung von Bauschutt bis zu einer Höhe von max. 2.000 Euro erstattet. Nunmehr werden über den Wiederaufbau-Fonds des Landes Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützt. Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.
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