Gereon Haumann (l.) bei einer Veranstaltung in Bad Neuenahr. Foto: DEHOGA RLP

Am 18.10.2021

Allgemeine Berichte

Der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) hatte zur deutschlandweiten Spendenaktion aufgerufen

Große Solidarität mit Gastronomen und Hoteliers in den Flutgebieten

Kreis Ahrweiler. Mit einer deutschlandweiten Spendenaktion hatte der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) alle Hoteliers, Gastronomen und Partner der Branche zur Solidarität mit den gastgewerblichen Unternehmern aufgerufen, die von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 betroffen waren. Auf Presseveranstaltungen am heutigen Montag in den besonders betroffenen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kündigte der DEHOGA im Beisein betroffener Unternehmer die zügige Bearbeitung und die schnellstmögliche Auszahlung der Hilfen an. Anträge können noch bis zum 30. November gestellt werden. „Das Jahrhundert-Hochwasser bedeutete für viele Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Katastrophe nicht gekannten Ausmaßes – und das nach den kräftezehrenden Pandemie-Monaten“, sagt Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. Hoteliers und Gastronomen hätten in den Fluten geliebte Menschen verloren, ihre Betriebe und Häuser seien zerstört, ganze touristische Strukturen vernichtet. „Die Auswirkungen sind verheerend. Noch immer wissen viele Unternehmer nicht, wie es weitergeht. Umso dankbarer sind wir für die große Resonanz auf unsere Spendenaktion und die damit gezeigte Solidarität und Hilfsbereitschaft der Branche und ihrer Partner.“ Auf dem Spendenkonto des 2002 gegründeten Vereins zur Unterstützung der Opfer von Naturkatastrophen DEHOGA e.V. sind unter dem Stichwort „Flutopferhilfe Gastgewerbe“ bislang 591.080,79 Euro (Stand 15. Oktober) eingegangen. „Im Namen der von der Flutkatastrophe betroffenen Hoteliers und Gastronomen gilt unser großes Dankeschön den 496 Spendern aus dem Gastgewerbe und der Zulieferindustrie.

Stellvertretend für alle Spender hob Zöllick das großartige Engagement der METRO und der One Foundation, eine Stiftung der Motel One Group, hervor. Von der METRO seien 200.000,00 Euro und von der One Foundation 100.000,00 Euro auf das Spendenkonto eingezahlt worden.

„Die lokale Gastronomie ist nach zwei harten Corona-Lockdowns durch die Flutkatastrophe erneut schwer getroffen. Es ist uns ein Herzensanliegen, einen Beitrag für den Wiederaufbau der Branche zu leisten. Der DEHOGA Fonds ist ein enorm wichtiges Instrument für pragmatische, finanzielle Hilfe für das Gastgewerbe – zugleich sendet er das Signal eines starken Rückhalts an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagt Volker Schlinge, Geschäftsführer und Arbeitsdirektor METRO Deutschland.

Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland- Pfalz, erklärt: „Die Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 hat Deutschland, hat Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hart getroffen. Das Schlimmste: 189 Menschen haben ihr Leben verloren, davon 142 in Rheinland-Pfalz; unfassbares Leid ist damit über viele Familien gekommen. Dieses Leid ist nicht wieder gut zu machen. Was wir tun können, ist den Menschen beim Verlust von Hab und Gut zu helfen.

Mit der Aktion ,Kollegen helfen Kollegen´ haben viele Kollegen, auch viele Mitarbeiter Sach- und Geldspenden in kürzester Zeit gesammelt und dem DEHOGA zur Unterstützung der gastgewerblichen Betriebe zur Verfügung gestellt. Wir sind wirklich tief bewegt von dieser überwältigenden Hilfsbereitschaft aus und für die Gastgewerbebranche, ebenso aus der gesamten Bevölkerung. Damit werden wir in die Lage versetzt, denjenigen, die ad hoc Hilfe benötigen, auch diejenigen, die trotz staatlicher Hilfsprogramme in akute Not geraten sind, zu helfen. Unser klares Versprechen: Wir lassen keinen der betroffenen Kollegen allein. Wir helfen dank der Spenden und – das ist mir persönlich auch ganz wichtig – wir stehen den Kollegen auch weit über die nächsten Wochen und Monate – mit Rat und Tat zur Seite.“ Anträge auf Spendenhilfe können von betroffenen Gastronomen und Hoteliers noch bis 30. November beim Verein zur Unterstützung der Opfer von Naturkatastrophen (im DEHOGA) e.V. gestellt werden. Ebenso können weiterhin Spenden auf das Konto des Vereins zur Unterstützung der Opfer von Naturkatastrophen DEHOGA e.V. unter dem Stichwort „Flutopferhilfe Gastgewerbe“ geleistet werden (IBAN: DE58 1005 0000 0013 2222 44, BIC: BELADEBEXXX) sowie auf das Spendenkonto des „DEHOGA Hilfsfonds Naturkatastrophen e. V.“ des DEHOGA Rheinland-Pfalz unter dem Stichwort „Hochwasser-Fonds“ (IBAN: DE67 5605 0180 0017 1397 83). Pressemitteilung DEHOGA

Gereon Haumann (l.) bei einer Veranstaltung in Bad Neuenahr. Foto: DEHOGA RLP

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