Neue Schutzmaßnahmen seit 25. März sollen Zahl der Neuinfektionen reduzieren
26.03.2021Westerwaldkreis muss neue Allgemeinverfügung erlassen
Westerwaldkreis. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Westerwaldkreis an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 gestiegen ist, sind auf Anordnung des Landes ergänzende Vorschriften zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (18. CoBeLVO) erforderlich. Die ergänzenden Vorschriften sind in einer Allgemeinverfügung zusammengefasst, die Landrat Schwickert mit Wirkung ab dem 25. März 2021, 0.00 Uhr, erlassen hat.
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