Blaulicht | 01.04.2023

Über diesen Fall hatte nun das Landgericht in Koblenz zu entscheiden!

Corona: Geld zurück bei storniertem Landausflug bei Kreuzfahrt?

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Koblenz. Kann ein Reisender von einer während der Corona-Pandemie gebuchten Kreuzfahrt kostenfrei zurücktreten, wenn zum tatsächlichen Reisezeitpunkt ein gebuchter Landausflug aufgrund coronabedingter Einschränkungen durch den Reiseveranstalter storniert und das Reiseland vom Auswärtigem Amt als Hochrisikogebiet eingestuft wird? Diese Frage hatte die 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu entscheiden. Hier ein Urteil vom 01.02.2023 (nicht rechtskräftig)

Sachverhalt: Entscheidung:

Der Kläger buchte am 29.04.2021 für seine Frau und sich bei der Beklagten eine zweiwöchige Kreuzfahrt entlang der norwegischen Postschiffroute zum Reisepreis von 7.234,00 Euro. Die Kreuzfahrt sollte im Januar 2022 stattfinden. Am 10.12.21 informierte die Beklagte den Kläger, dass der gebuchte Landausflug zum Konzert in der Eismeerkathedrale in Tromso wegen coronabedingter Einschränkungen storniert werden müsse. Nachdem das Auswärtige Amt aufgrund der Omikron-Variante des Coronavirus Norwegen als Hochrisikogebiet einstufte, trat der Kläger am 28.12.21 von der Reise zurück und verlangte die Rückerstattung des gezahlten Reisepreises. Die Beklagte erstattete 10 % des Reisepreises zzgl. der der vereinnahmten Gebühren für den Landausflug in Höhe von insgesamt 901,60 Euro. Der Kläger ist der Auffassung, dass die Corona-Pandemie am Reiseort außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 653h Abs. 3 BGB darstellen würden, sodass die Beklagte nicht berechtigt sei, die vereinbarten Stornokosten in Höhe von 90 % des Reisepreises zu verlangen. Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Rückerstattung der einbehaltenen Stornogebühren in Höhe von 6.332,40 Euro.

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz hat die Klage abgewiesen. Der Kläger konnte vorliegend nach Auffassung der Kammer nicht kostenfrei von der gebuchten Reise zurücktreten, weil die Beklagte einen Anspruch auf die vereinbarten Stornokosten in Höhe von 90 % des Reisepreises hatte. Vorliegend könne der Kläger sich nicht auf die Ausnahmevorschrift des § 651h Abs. 3 BGB berufen. Zwar stelle die Corona-Pandemie grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand dar, der nach der Rechtsprechung des BGH zum entschädigungslosen Rücktritt berechtige. Voraussetzung dieser Rechtsprechung sei jedoch, dass die Reise vor dem Ausrufen der Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 11.03.2020 gebucht wurde. Dagegen können nach Auffassung der Kammer für gebuchte Reisen nach diesem Zeitpunkt Folgen der Corona-Pandemie nicht mehr ohne weiteres als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände angesehen werden, die grundsätzlich einen entschädigungslosen Rücktritt von der Reise ermöglichen. Im Rahmen einer durchgeführten Abwägung ist die Kammer zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Kläger zum Zeitpunkt der Buchung der Reise bewusst gewesen sei, dass bei der beabsichtigten Reise weiterhin mit Beeinträchtigungen sowie wechselnden Maßnahmen zur Eindämmung des wellenförmigen Pandemieverlaufs zu rechnen sei, wobei konkrete Einzelmaßnahmen der Behörden nicht vorhersehbar sein mussten. Insoweit hätte der Kläger bereits bei Buchung der Reise aufgrund des bisherigen Pandemieverlaufs damit rechnen müssen, dass die beabsichtigte Reise weiterhin durch coronabedingte Einschränkungen und Risiken beeinflusst wird. Wenn sich der Kläger bei der Buchung also dennoch für eine Reise entscheidet, bei der pandemiebedingte Beeinträchtigungen als naheliegendes Risiko ernsthaft in Betracht gezogen werden mussten, ist dies nicht mehr außergewöhnlich, sodass er sich nicht auf die Ausnahmevorschrift des § 651h Abs. 3 BGB berufen kann. 

Pressemitteilung des Landgerichts Koblenz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Tanja Busch : Ich kaufe am liebsten nachhaltig und finde es mehr als schade, dass Inpetto schließen musste. Es war immer ein Erlebnis dort einzukaufen und ich würde mir wünschen, dass sich ein neuer Platz in Bendorf anbietet für Second Hand Ware.

Illegale Müllentsorgung sorgt erneut für Ärger

  • Heuschrecke: Das ist leider nicht nur in Kesselheim es sieht leider überall an den Container so aus
  • Boomerang : Schlimme Zustände. Allerdings wird da anscheinend auch nicht oft genug geleert. Und der Wertstoffhof war zwischen den Jahren komplett zu.

Karriere - und Laufbahnberatung für Frauen

  • Boomerang : Ist schon lustig.In gut bezahlten Führungsberufen ist die Frauenquote Gaaanz wichtig und wird gefördert und gefordert.Was ist mit dieser Quote bei LKW Fahrern , Dachdeckern, Maurern usw? Es geht nicht um Gleichberechtigung es geht um Geld Neid.
Image
Andernach Mitte Card
Wir helfen im Trauerfall
Unternehmen erfolgreich regional
Wir helfen im Trauerfall Vorsorge
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0020#
Stellenanzeige Stellv. Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt
Empfohlene Artikel

Friesenhagen. In Friesenhagen ereignete sich ein Vorfall, bei dem eine 32-jährige Autofahrerin auf der Kreisstraße 77 von einem bislang unbekannten Fahrer bedrängt wurde. Der unbekannte Pkw-Fahrer fuhr zunächst dicht auf ihr Fahrzeug auf, bevor er sie überholte und abrupt ausbremste, um sein Auto quer vor ihrem Wagen zu positionieren.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Viedeler Tollitäten starten in die Session

Höhenflug für Stefan I. und Nicole I

Polch/Viedel. Die Session 2026 hat für das Viedeler Regentenpaar Stefan I. und Nicole I. mit Paukenschlägen und einer ordentlichen Portion Adrenalin begonnen. Innerhalb weniger Tage absolvierten die Tollitäten ihre ersten großen Termine und bewiesen dabei nicht nur rheinischen Frohsinn, sondern auch absolute Schwindelfreiheit.

Weiterlesen

Jecken im Wiedbachtal

Zugsammeln für den Rosenmontagszug

Waldbreitbach. Am 16. Februar werden die Jecken im Wiedbachtal wieder durch Waldbreitbach ziehen. Unter dem diesjährigen Motto: Der eine bringt den Käse, die andere den Wein – so muss ein Prinzenpaar heute wohl sein, feiert die KG Brave Jonge dieses Jahr ihren Karneval unter der Regentschaft von Prinz Dodo I. und Prinzessin Anne I..

Weiterlesen

DA bis auf Widerruf
Sonderseite Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Sonderseite Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Sonderseite Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betriebselektriker
Anzeigenauftrag #PR111825-2026-0002#
Dienstleistungen
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Stellenanzeige SB Straßenreinigung
Wir helfen im Trauerfall
Schichtführer Dosenanlage
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0020#
Dauerauftrag Imageanzeige