Todesfall | 03.03.2025

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Mietrecht im Todesfall: Kündigung oder Übernahme des Mietvertrags

Symbolfoto: Gundula Vogel - pixabay.com

Im Todesfall eines Mieters stehen Angehörige und Erben vor wichtigen Entscheidungen: Soll die Wohnung gekündigt oder der Mietvertrag übernommen werden? Hier finden Sie alle relevanten Infos.“

Beim Tod eines Mieters stehen Erben und Angehörige vor der Frage, was mit dem Mietvertrag geschieht. Laut Mietrecht gibt es zwei Optionen: Die Wohnung kann gekündigt oder der Mietvertrag übernommen werden. Welche Rechte und Pflichten für Erben, Angehörige und Vermieter gelten, erfahren Sie hier.

Mietvertrag im Todesfall: Kündigen oder übernehmen?

Stirbt ein alleinlebender Mieter, geht das Mietverhältnis automatisch auf die Erben über. Diese haben dann zwei Möglichkeiten:

  • Mietvertrag kündigen – mit Sonderkündigungsrecht und verkürzter Frist
  • Mietvertrag übernehmen – wenn Angehörige die Wohnung weiterhin nutzen möchten

Sonderkündigungsrecht im Todesfall

Laut § 580 BGB haben Erben das Recht, den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu beenden. Dies ermöglicht eine schnellere Auflösung des Mietverhältnisses.

Tipp: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und per Einschreiben an den Vermieter gesendet werden.

Wohnungsübernahme im Todesfall

Wenn Angehörige in der Wohnung des Verstorbenen bleiben möchten, können sie in das Mietverhältnis eintreten. Dies gilt insbesondere für:

  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Kinder oder andere Verwandte, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben
  • Erben, falls keine direkten Angehörigen die Wohnung übernehmen

In diesem Fall wird der Mietvertrag einfach umgeschrieben. Ein neuer Mietvertrag ist nicht erforderlich.

Kündigungsfristen beim Todesfall

Für Erben:

  • 1 Monat Zeit, um das Sonderkündigungsrecht zu nutzen
  • Kündigungsfrist: 3 Monate

Für Vermieter:

Auch Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen – etwa unzumutbare Störungen durch die Erben oder Mietrückstände.

Hinweis: Ein Vermieter kann von Erben eine Kaution verlangen, falls der Verstorbene keine hinterlegt hatte.

Fazit: Rechte und Pflichten beim Mietrecht im Todesfall

  • Erben haben die Wahl zwischen Kündigung und Mietübernahme
  • Ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht eine schnellere Beendigung des Mietverhältnisses
  • Angehörige können in den Mietvertrag eintreten, sofern sie mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben
  • Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht unter bestimmten Bedingungen

Vermerk

Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.

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