Trauerratgeber
Die Friedhofsverwaltung

Erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Friedhofsverwaltung und die wichtigen Regelungen zur Friedhofsordnung in Deutschland. Was ist in der Friedhofsgebührenordnung festgelegt?
Friedhofsverwaltung und Friedhofsordnung in Deutschland
In Deutschland werden die Verwaltung und der Betrieb von Friedhöfen durch das Friedhofs- und Bestattungsrecht geregelt. Dieses Recht wird auf Ebene der einzelnen Bundesländer festgelegt. Die Friedhofsverwaltung ist für die Einhaltung dieses Rechts sowie für alle administrativen Aufgaben zuständig.
Friedhofsverwaltung und Friedhofsordnung
Jeder Friedhof verfügt über eine eigene Friedhofsordnung, deren Ausgestaltung und Durchsetzung in der Verantwortung der Friedhofsverwaltung liegt. In der Friedhofsordnung werden unter anderem die Öffnungszeiten, Nutzungsrechte, Ruhezeiten, Bestattungen, Trauerfeiern, Grabgestaltung und Verhaltensregeln festgelegt. Auch Regelungen zu gewerblichen Tätigkeiten und Werbung auf dem Friedhof werden hier definiert.
Was schreibt die Friedhofsverwaltung vor?
Die Friedhofsverwaltung hat einen bedeutenden Einfluss auf die Gestaltung der Gräber. Oft muss der Grabstein genehmigt werden, und es gibt Vorschriften zur Bepflanzung. Auf den meisten Friedhöfen ist es nicht gestattet, das Grab unbeachtet zu lassen – es soll ein stimmiges Gesamtbild des Friedhofs gewahrt bleiben. Die genauen Regelungen, welche Gestaltungsmöglichkeiten zulässig sind, können jedoch je nach Friedhof variieren. Ein Blick in die jeweilige Friedhofsordnung gibt hier Klarheit.
Friedhofsverwaltung und Friedhofsgebührenordnung
Zusätzlich zur Friedhofsordnung gibt es auf vielen Friedhöfen eine Friedhofsgebührenordnung. Diese regelt, welche Gebühren für bestimmte Leistungen erhoben werden. Zu den üblichen Friedhofsgebühren zählen:
- Grabkosten
- Bestattungsgebühren
- Gebühren für die Aufstellung eines Grabsteins
Die Höhe dieser Gebühren wird nicht direkt von der Friedhofsverwaltung, sondern vom Stadtrat festgelegt und kann daher je nach Stadt oder Gemeinde variieren.