
Am 20.03.2025
FriedhofTrauerratgeber
Die Friedhofsgebühren
Erfahren Sie mehr über die Friedhofsgebühren: Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren und weitere mögliche Kosten. Wichtige Informationen für die Planung einer Bestattung.
Friedhofsgebühren: Was Sie über die Kosten einer Bestattung wissen sollten
Die Friedhofsgebühren machen in der Regel zwischen 20 und 30 Prozent des Gesamtpreises einer Bestattung aus. Da diese Gebühren meist kommunal geregelt werden, variieren die Friedhofskosten je nach Region erheblich. Im Durchschnitt müssen Sie mit Kosten von etwa 2500 Euro für den Friedhof rechnen.
Bestattungsgebühren: Was ist enthalten?
Die Bestattungsgebühren decken die reinen Kosten für die Bestattung auf dem Friedhof. Dazu gehören das Öffnen, Auskleiden, Herrichten und Schließen des Grabes vor und nach der Beisetzung. In vielen Fällen sind auch die Kosten für das Abräumen und Entsorgen von Kränzen, die im Laufe der Zeit von den Gräbern entfernt werden, enthalten. Auch das Einebnen des Grabes gehört zu den Bestattungsgebühren.
Für diese Dienstleistungen müssen Sie mit durchschnittlichen Kosten von 600 bis 1000 Euro rechnen.
Grabnutzungsgebühren: Das „Kaufen“ eines Grabes
Obwohl oft von einem „Kauf“ eines Grabes gesprochen wird, erwerben Sie tatsächlich nur die Nutzungsrechte an einer Grabstelle. Sie mieten das Recht, die Grabstelle für eine bestimmte Zeit – die sogenannte Ruhezeit – zu nutzen. Diese Ruhezeit beträgt in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie die Nutzungsrechte verlängern. Beachten Sie, dass die Ruhezeit mit der letzten Bestattung beginnt und nicht verkürzt werden kann. Dies ist besonders bei Familiengräbern von Bedeutung, da hier häufig mehrere Bestattungen über längere Zeiträume hinweg stattfinden.
Die Grabnutzungsgebühren variieren je nach Region, liegen jedoch in der Regel zwischen 500 und 3000 Euro.
Weitere mögliche Kosten auf dem Friedhof
Neben den Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren können noch weitere optionale Kosten anfallen. Dazu gehören Gebühren für das Krematorium, für die Sargträger oder für den Aufbahrungsraum.