Blaulicht | 16.12.2024

Mitten in der Nacht wollte der Angeklagte die Polizeiinspektion stürmen, um Polizisten zu töten.

Mordanklage nach Macheten-Angriff in Linz

Der Eingangsbereich der Polizeiinspektion nach dem Angriff. Foto: AWI

Koblenz. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat am 09.12.2024 Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz gegen einen 29jährigen albanischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der Sachbeschädigung erhoben.

In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 06.09.2024, gegen 02.40 Uhr, die Polizeiinspektion Linz am Rhein aufgesucht zu haben, um die dort anwesenden Polizeibeamten zu töten. Ihm liegt zur Last, sich hierzu mit einer Machete mit einer Klingenlänge von etwa 47 cm und einer Gesamtlänge von ca. 77 cm bewaffnet zu haben. Der Angeschuldigte soll nach Betreten der Dienststelle drei Mal „Allahu Akhbar“ gerufen und unvermittelt damit begonnen haben, auf die Glasscheibe einzuschlagen, die den Eingangsbereich von dem Wachraum trennt, in welchem sich ein diensthabender Polizeibeamter befand. Insgesamt soll der Angeschuldigte etwa 50-mal auf die Glasscheibe eingeschlagen haben, ohne dass es ihm gelang, diese zu durchbrechen, um anschließend den wachhabenden Polizeibeamten zu töten. Nachdem dieser die Türen der Sicherheitsschleuse verriegelt hatte, soll der Angeschuldigte zunächst erneut die Scheibe zum Wachraum sowie u.a. die Außentür und die dort befindliche Scheibe traktiert haben. Ferner soll der Angeschuldigte angekündigt haben, die zwischenzeitlich vor dem Eingangsbereich der Dienststelle eingetroffenen Polizeikräfte zu töten und selbst zu sterben. Bevor er durch die weiter attackierte Türanlage nach draußen dringen konnte, gelang es den polizeilichen Einsatzkräften jedoch, den Angeschuldigten unter Einsatz eines Tasers zu überwältigen.

Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte sich spätestens seit Anfang des Jahres über das Internet islamistisch radikalisiert und begonnen hatte, mit der Ideologie der terroristischen Vereinigung im Ausland „Islamischer Staat“ (IS) zu sympathisieren. Sie wirft ihm in der Anklageschrift vor, die Tötung der Polizeibeamten beabsichtigt zu haben, weil diese für eine Gesellschaftsordnung stehen, die nicht den aus seiner Sicht maßgeblichen religiösen und weltpolitischen Vorstellungen entspricht, und ein von ihm abgelehntes politisches Vorgehen repräsentieren. Hierdurch sieht die Generalstaatsanwaltschaft das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (im Sinne des § 211 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs) erfüllt.

Die Ermittlungen haben keine Hinweise darauf ergeben, dass der Angeschuldigte in Kontakt zu dritten Personen stand, die dem IS zuzurechnen wären, oder dass er durch weitere Beteiligte bei der Planung und Ausführung der Tat unterstützt worden wäre.

Im Eingangsbereich der Polizeiinspektion ist durch das - neben Scheiben und Tür u.a. die Deckenbeleuchtung beschädigende - Vorgehen des Angeschuldigten nach dem Anklagevorwurf ein Sachschaden von insgesamt ca. 70.000 Euro entstanden.

Der Angeschuldigte, der sich bislang nicht eingelassen hat, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft in dieser Sache.

Der Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Zunächst wird das Landgericht Koblenz über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden haben.

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Der Eingangsbereich der Polizeiinspektion nach dem Angriff. Foto: AWI

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