Landegericht Koblenz: 66-Jähriger aus Betzdorf wegen versuchten Mordes verurteilt
Nach Messerangriff auf seine Familie: Elf Jahre Haft für Mann aus Betzdorf
Betzdorf/Koblenz. Das Landgericht Koblenz verurteilte einen Mann aus Betzdorf wegen zweifach versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu elf Jahren Haft. Der 66-Jährige hatte seine Familie in den Morgenstunden des 26. September 2025 mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt.
Unter Vorsitz des Richters Rupert Stehlin sah es die 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz als erwiesen an, dass der Mann seinen ältesten Sohn vor dessen Haus in Betzdorf mit einem Messer so sehr verletzt hatte, dass der 41-Jährige den Angriff nur knapp überlebte.
Neben dieser Attacke wertete das Gericht auch den Angriff des Mannes auf seine Noch-Ehefrau (die Scheidung stand bevor) als versuchten Mord.
Den Messerangriff auf die Enkelin des Täters, stufte das Gericht als gefährliche Körperverletzung ein. Sie hatte versucht ihren Großvater während des Angriffs auf seinen Sohn zurückzuhalten. So berichtet es die Rhein-Zeitung (RZ).
Landgericht Koblenz erkennt niedrige Beweggründe als Mordmerkmal an
Als Motiv für die Tat nannte das Landgericht unter anderem die bevorstehende Scheidung. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann aus niedrigen Beweggründen gehandelt hatte.
Mit der Strafe von elf Jahren Haft blieb das Gericht unter der Forderung des Oberstaatsanwaltes. Dieser hatte, laut Angaben der Rhein-Zeitung, eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Die Rechtsanwältin der Nebenklage war noch einen Schritt weitergegangen und hatte auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert.
Die Verteidigerin des 66-Jährigen hatte eine Haftstrafe in Höhe von fünf Jahren für ihren Mandanten gefordert. Damit lag sie weit unter dem im Urteil festgelegten Strafmaß.
Opfer erhalten Schmerzensgeld nach Messerangriff in Betzdorf
Neben der Haftstrafe wurde der Angeklagte dazu verpflichtet, seinen Opfern Schmerzensgeld zu zahlen.
Der Berichterstattung der RZ zufolge erhält die mittlerweile von ihm geschiedene Ex-Ehefrau des Täters ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro, seinem Sohn wurden 25.000 Euro zugesprochen und seine Enkeltochter soll 1.500 Euro erhalten.
Scheidung und soziale Isolation als Mordmotiv
Er habe seinen Sohn und auch seine Ex-Frau nie töten wollen, gab der 66-jährige Mann im Laufe des Prozesses am Landgericht Koblenz an. In dem Moment der Tat seien ihm „die Sicherungen durchgebrannt“. Er habe sich einsam gefühlt und daran gedacht, was er alles verpasse, wenn er seine Enkelkinder nicht sehen könne. So schildert der SWR die Einlassungen des Angeklagten.
Weiterhin sagte er, dass er nie vorgehabt habe seinen Sohn zu töten „aber er sollte Schmerzen haben, wie auch ich Schmerzen hatte“, wird der Angeklagte vom Südwestrundfunk zitiert. Auch seine Ehefrau habe er verletzen, aber nicht töten wollen.
Die bevorstehende Scheidung führte das Gericht als Motiv für die Tat an. Das der Angeklagte in erster Linie vor hatte das Gespräch mit seinem Sohn zu suchen, bestritt die Strafkammer nicht. Jedoch hatte sich das Vorhaben des Angeklagten sehr schnell geändert. Der Mann habe seinen Sohn dafür bestrafen wollen, dass dieser sich auf die Seite seiner Mutter geschlagen habe.
Als die damalige Ehefrau des Angeklagten dann überraschend am Ort des Geschehens auftauchte, ging die Messerattacke des Mannes direkt auf sie über. Die Frau des Täters war an diesem Tag zu Besuch bei ihrem Sohn gewesen, da ein Gerichtstermin für ihre Scheidung anstand, berichtet der SWR.
RRO
Quelle:Rhein-Zeitung, SWR
